Vorstand trotz Privatinsolvenz

Kann man Vorstand und Gründungsmitglied eines sozialen Vereins werden/sein, wenn man vor einiger Zeit in die private Insolvenz gegangen bin?

 

Grundsätzlich sind durch die private Insolvenz Ihre Rechte als Bürgerin nicht eingeschränkt, d.h. Sie können durchaus einen Verein initiieren, d.h. gemeinsam mit mindestens 6 anderen Personen gründen und auch den Vorsitz des Vereins übernehmen, vorausgesetzt, Sie werden von den anderen Mitgliedern gewählt. Der Verein dürfte in seinen Intentionen, d.h. seinem Satzungszweck auch nicht durch Ihre private Insolvenz behindert werden. Allerdings spielt die Frage der persönlichen Haftung auch für den Vorstand von Vereinen immer eine gewisse Rolle, v.a. wenn er einen wirtschaftlichen Betrieb (Haus mit Grundstück) errichten will. In einem solchen Falle wäre es sicher angebracht, wenn andere Vorstandsmitglieder die Geschäftsührung übernehmen würden.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar