Rechtsfähigkeit eines wirtschaftlichen Vereins

Ich habe Fragen zum § 22 BGB. Bei welchem Teilbereich des zuständigen Landes muss sich ein Verein mit Zweck »wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb« die Rechtsfähigkeit verleihen lassen? Und was sind Beispiele für einen Verein, der seinen Zweck im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat?

Die Beantragung der Rechtsfähigkeit eines wirtschaftlichen Vereins erfolgt in den meisten größeren Bundesländern (neuen wie alten Flächenstaaten) in der Regel bei den zuständigen Regierungspräsidien, in den Stadtstaaten zumeist direkt bei dem Wirtschafts-Senat/Ministerium.
Die Anerkennungsverfahren werden sehr restriktiv gehandhabt und mit sofortigem Verweis auf Missbrauchsmöglichkeiten und alternative Rechtsformen versehen.
Die bekanntesten Beispiele für wirtschaftliche Vereine sind Funktaxizentralen, Buchklubs, Konsumvereine bzw. Mitgliedereinkaufsgemeinschaften usw. Es gibt auch einige wenige im Finanzdienstleistungssektor, die Zahl der Registrierungen ist allerdings deutlich gesunken.

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