Spaßverein

Ist es beim Eintrag ins Vereinsregister zwingend nötig einen gemeinnütziges Ziel zu verfolgen oder ist es auch möglich einen reinen Spaßverein einzutragen? Und welche ungefähren Kosten tauchen für die Eintragung auf?

 

Ein reiner Spassverein im Sinne von gemeinsam Spass haben, sollte durchaus die Eintragung in das Vereinsregister bekommen (solange er nicht gegen geltendes Recht oder die »guten Sitten« verstößt). Für die Eintragung ist zunächst nur wichtig, dass er ein sogenannter Idealverein ist, d.h. nicht ausschließlich die Zwecke eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes verfolgt.
Für die Eintragung in das Vereinsregister spielt die Gemeinnützigkeit zunächst keine Rolle. Sie ist nur von Bedeutung für die steuerliche Behandlung des Vereins und ist in der sogenannten Abgabenordnung (§ 51 - § 68) geregelt. Weist danach die Satzung eines Vereins gemeinnützige Zwecke nach § 52 Abgabenordnung aus ( "Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistlichem oder sittlichem Gebiet") kann der Verein steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen (Steuerbefreiungen und Spendenabzugsfähigkeit). Es hängt ein bisschen von der konkreten Definition eines Spassvereins ab, aber ich könnte mir durchaus welche vorstellen, die auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bekommen könnten.

Die Kosten für eine Eintragung setzen sich aus drei Positionen zusammen:
Notarkosten: ca 20,- € für gemeinnützige Vereine, ca das doppelte für andere (als Entgelt für die Beglaubigung der Unterschriften und die Anmeldung beim Register-/Amtsgericht)
Eintragungskosten: in der Regel (d.h. bei den meisten Amtsgerichten) 52,- € und
ca. 11,- € Veröffentlichungskosten (es gibt örtliche Unterschiede), bei gemeinnützigen Vereinen können die eigentlichen Gerichtsgebühren (ca 30,-- €) erlassen werden (je nach Bundesland und Amtsgericht).
Wenn Sie noch ein bisschen auf unserem Wegweiser in einschlägigen Informationen stöber möchten, finden Sie sie unter diesem link.
http://www.wegweiser- buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/vereinsrecht/vereinsgru endung_2.php

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