Wiederwahl eines nicht entlasteten Vorstands

Kann ein nicht entlasteter Vorstand wiedergewählt werden?

 

Rein rechtlich ist die Wiederwahl eines nicht entlasteten Vorstands grundsätzlich kein Problem - so lange die Satzung Ihres Vereins nichts anderes bestimmt. Mit der Verweigerung der Entlastung drückt die Mitgliederversammlung in aller Regel Ihr Nicht-Einverständnis mit bestimmten Aspekten der Amtsführung oder mit einzelnen Entscheidung aus. Eine erfolgreiche Wiederwahl würde dies in gewisser Weise wieder revidieren und neues Vertrauen aussprechen ohne direkte rechtliche Wirkung auf die Angelegenheit um die es bei der Nicht-Entlastung ging.
Eventuelle haftungsrechtliche Fragen die damit verbunden sind, bleiben von der Entlastung oder Nicht-Entlastung ohnehin unberührt.
Die Entlastung gehört allerdings eigentlich zu den "moralischen" Rechten des Vorstands, gleichsam als Würdigung der gesamten Arbeit.
Eine direkte Informationsquelle als die Bestimmungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), und den Ausführungen der Satzungen Ihres Vereins kann ich Ihnen nicht nennen, da es dazu keine speziellen Kommentare gibt.
Nach § 58 BGB sollte die Satzung Ihres Vereins Regelungen über Wahl und Bildung des Vorstands enthalten. Es würde mich sehr wundern, wenn dort die Wiederwahl eines nicht entlasteten Vorstands ausgeschlossen sein sollte.

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