Wenn der Verein eingetragen werden soll, muss mit der Gründungsversammlung ein arbeits- und rechtsfähiger Vorstand gewählt werden, der auch die Vereinsregistrierung vornehmen muss. Ein vorläufiger Vorstand reicht nicht aus. Allerdings kann der Gründungsvorstand eines Vereins (allerdings wiederum durch eine Mitgliederversammlung) abgelöst werden.