Der e.V. als eingetragener Verein muss eine bestimmte Registrierungsprozedur über ein Verfahren vor dem Registergericht (Amtsgericht) durchlaufen und sich dabei in seiner Satzung bestimmten kulturellen, politischen, sportlichen oder sozialen Zwecken widmen, wodurch er im Gegenzug auch bestimmte steuerliche Vergünstigungen (im Rahmen der Gemeinnützigkeit) gewährt bekommt.
Es besteht allerdings durchaus die Möglichkeit als nicht eingetragener Verein zu agieren, und auch die Gemeinnützigkeit anerkannt zu bekommen. In diesem Fall erspart man sich die Registrierungsprozedur bei dem Registergericht, muss allerdings gegenüber dem Finanzamt per Satzung und Vereinsverfassung auch eine institutionelle Struktur des Vereins (und gemeinnützige Zwecke) nachweisen