Wechsel in den Vorstand

Ich bin als Angestellte in einem gemeinnützigem Verein für die Buchhaltung und sonstige Vereinsarbeit eingestellt. Es ist ein Minijob. Nun soll ich in den Vorstand gewählt werden, als Kassenwart. Ist das rechtlich zu vertreten? In der Satzung ist verankert, daß ein Vorstandsmitglied ein Entgelt erhalten darf.

Wenn die Zahlung einer Vergütung an ein Vorstandsmitglied zur Abgeltung von Geschäftsführungsfunktionen ( z.B. Kassenführung) in der Satzung verankert ist, gibt es mit einem Wechsel in den Vorstand zunächst kein spezielles rechtliches Problem. Solche Konstruktionen sind der Alltag der Vereinsorganisation. Ihr Haftungsrisiko beschränkt sich auch dabei auf grob fahrlässige oder vorsätzlich begangene Fehler.

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