Mitgliederzahl

Ist es möglich einen Verein auch mit weniger als sieben Mitgliedern zu gründen. Ich habe gehört, dass ein Verein auch schon mit drei Mitgliedern gegründet werden kann. Ist das richtig, bestehen dann Einschrängungen? Was ist zu beachten?

Für den eingetragenen Verein (e.V.), für dessen Arbeit eben auch entsprechende steuerliche Privilegien in Anspruch genommen werden können, sind mindestens 7 Gründungsmitglieder notwendig. Es gibt Ausnahmeregelungen für den nicht eingetragenen Verein mit 3 Gründungsmitgliedern, der aber in der Tat eine ganze Reihe von Einschränkungen bzw. Risiken aufweist. Erläuterungen zu diesen Unterschieden zwischen den Vereinsformen finden Sie auf dem »Wegweiser Bürgergesellschaft«
über diesen Link:
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/vereinsrecht/rech
tsfaehigkeit.php

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