Für den eingetragenen Verein (e.V.), für dessen Arbeit eben auch entsprechende steuerliche Privilegien in Anspruch genommen werden können, sind mindestens 7 Gründungsmitglieder notwendig. Es gibt Ausnahmeregelungen für den nicht eingetragenen Verein mit 3 Gründungsmitgliedern, der aber in der Tat eine ganze Reihe von Einschränkungen bzw. Risiken aufweist. Erläuterungen zu diesen Unterschieden zwischen den Vereinsformen finden Sie auf dem »Wegweiser Bürgergesellschaft«
über diesen Link:
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit_im_verein/vereinsrecht/rech
tsfaehigkeit.php