Wirtschaftliche Tätigkeit und gemeinnützige Zwecke

Wir möchten eine Musikschule als e.V. gründen. Durch Konzerttätigkeiten wollen wir aber auch Einnahmen erzielen. Kann man sich selbst im Verein anstellen (z.B. als freie Mitarbeiter) oder wie ist es möglich solch eine Organisation als e.V. zu gründen?

Ihre Frage berührt zwei wesentliche Aspekte, einen steuerrechtlichen (1) und einen arbeitsrechtlichen (2):


(1) Zunächst gibt es durchaus die Möglichkeit die gemeinnützigen Zwecke eines e.V. mit wirtschaftlichen (Neben-)Tätigkeiten zu verbinden. Wichtig ist, dass der unmittelbare gemeinnützige Zweck im Vordergrund steht. Für die wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es gewisse Umsatzgrenzen, es besteht aber auch die Möglichkeit sogenannte Zweckbetriebe einzubinden, die allerdings nicht in unmittelbare Konkurrenz zu kommerziellen Betrieben (z.B. Musikschulen) treten.

(2) Für alle Tätigkeiten im Verein können beispielsweise Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.
Selbstverständlich können auch für einzelne Projekte Werkverträge (als übliche Form der freien Mitarbeit) mit entsprechenden Honoraren vereinbart werden. Schließlich gibt es auch die Möglichkeit, einzelne Funktionen im Verein (z.B. die operative Geschäftsührung) durch angestellte Geschäftsführer ausfüllen zu lassen.

Das Gros dieser Punkte sollte allerdings bereits bei der Abfassung der Satzung geregelt  und teilweise in die Satzung aufgenommen sein.
Solche Vereinskonstruktionen (mit wirtschaftlichen Aktivitäten) erfreuen sich der besonderen Aufmerksamkeit der Finanzämter und man sollte sich fühzeitig mit diesen abstimmen. Es wäre sicherlich auch ratsam eine Vereinsgründung Ihrer Vorstellung durch versierte Steuerberater/Anwälte begleiten zu lassen.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar