Wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll (e.V.), ist in der Tat ein Notar nötig und zwar zur Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands, zumeist auch um die Anmeldung beim Registergericht vorzunehmen.
Wenn der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden soll (e.V.), ist in der Tat ein Notar nötig und zwar zur Beglaubigung der Unterschriften des Vorstands, zumeist auch um die Anmeldung beim Registergericht vorzunehmen.