Grundsätzlich gibt es keine Unvereinbarkeit, in dem Falle das Vereinsvorstände Geschäftsführungsfunktion übernehmen. Es ist sogar eher die Regel als die Ausnahme. Aus Eigeninteresse und auch gegenüber dem Finanzamt empfiehlt sich in diesem Falle aber eine gute (unabhängige) Kassenprüfung/Revision.