Diese Form der assoziierten Mitgliedschaft gibt es nicht in Bezug auf einzelne Personengruppen, in der Satzung könnte allenfalls das Entscheidungsrecht der Mitgliederversammlung insgesamt eingeschränkt werden (allerdings weder für die Gründungsversammlung noch für den Beschluss zur Auflösung des Vereins). Die Zustimmung der Erziehungsberechtigung ist nur für die finanziellen Verpflichtungen (Mitgliedsbeitrag usw.) notwendig.