Gerichtsstand meint den Standort des Vereins, bzw. des Amtsgerichts, in dem die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte und vor dem dann in aller Regel (in 1. Instanz) Rechtsstreitigkeiten des Vereins ausgetragen werden.
Gerichtsstand meint den Standort des Vereins, bzw. des Amtsgerichts, in dem die Eintragung in das Vereinsregister erfolgte und vor dem dann in aller Regel (in 1. Instanz) Rechtsstreitigkeiten des Vereins ausgetragen werden.