Vier-Augen-Prinzip

Ist es Pflicht, dass der Vorstand aus 2 oder mehr Personen besteht oder reicht auch eine Person aus?

Grundsätzlich reicht rechtlich ein Vorstandsmitglied aus. Allerdings fragen Registergerichte und Finanzämter durchaus kritisch nach, wenn es nur einen Vorstand gibt, der alle Geschäftsführungs- und Kontrollfunktionen auf sich vereint. Das sogenannte Vier-Augen- Prinzip, also 2 Personen, hat viel für sich.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar