Eine Haftungshöchstsumme ändert nichts an Haftungsverpflichtungen.
Würden Sie sie in die Satzung schreiben, würde das eigentlich bedeuten, dass Sie grundsätzlich keine Risiken/Verbindlichkeiten eingehen dürfen, die diese Höchstgrenze überschreiten.
Für alle Haftungsrisiken steht zunächst der gesamte Verein im Rahmen der sogenannten Organhaftung. Persönlich greift die Haftung zunächst nur dann auf den Vorstand oder einzelne Mitglieder durch, wenn Fahrlässigkeit (v.a. grobe) nachweisbar ist. Auch in diesem Fall haftet zunächst der Verein und muss dann versuchen, den Schaden von Einzelnen wieder ausgleichen zu lassen.
Das Haftungsrisiko für Einzelne ist (verantwortliches Handeln immer voraus gesetzt) geringer als das für den Verein insgesamt. Dies gilt insbesondere bei Projektaktivitäten, bei denen es sicher empfehlenswert ist, die Risiken über eine allgemeine Betriebs-/Vereinshaftpflicht oder über projektbezogene Haftpflichtversicherungen aufzufangen.