Haftungshöchstsumme

Diese Frage dreht sich um die Haftung. Es ist klar, dass der Vorstand im Notfall haften muss. Kann/sollte so etwas wie eine Haftungshöchstsumme in die Satzung aufgenommen werden; kann die Verantwortlichkeit über interne Verträge auch deligiert werden (an die Projektleitung?). Die Problematik stellt sich natürlich nicht, wenn Ausführung und Unterschrift im Vorstand zusammenfallen dürfen.

Eine Haftungshöchstsumme ändert nichts an Haftungsverpflichtungen.
Würden Sie sie in die Satzung schreiben, würde das eigentlich bedeuten, dass Sie grundsätzlich keine Risiken/Verbindlichkeiten eingehen dürfen, die diese Höchstgrenze überschreiten.
Für alle Haftungsrisiken steht zunächst der gesamte Verein im Rahmen der sogenannten Organhaftung. Persönlich greift die Haftung zunächst nur dann auf den Vorstand oder einzelne Mitglieder durch, wenn Fahrlässigkeit (v.a. grobe) nachweisbar ist. Auch in diesem Fall haftet zunächst der Verein und muss dann versuchen, den Schaden von Einzelnen wieder ausgleichen zu lassen.
Das Haftungsrisiko für Einzelne ist (verantwortliches Handeln immer voraus gesetzt) geringer als das für den Verein insgesamt. Dies gilt insbesondere bei Projektaktivitäten, bei denen es sicher empfehlenswert ist, die Risiken über eine allgemeine Betriebs-/Vereinshaftpflicht oder über projektbezogene Haftpflichtversicherungen aufzufangen.

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