Wenn es dem Verein möglich ist, werden normalerweise solche Kosten als »steuerfreie Aufwandsentschädigungen« erstattet.
Ansonsten können sie nach unserem Wissen nur als Leistungsspenden (die von dem Verein bestätigt werden müssen) und nicht etwa als Werbungskosten steuerlich abgesesetzt werden. Auch dies gilt u.E aber nur für Fahrten, bei denen Sie gleichsam im Auftrag des Vereins z.B. zu Auftritten unterwegs sind, nicht aber für das übliche Vereinsleben, also Ihre Fahrten zu Übungsabenden. Die Pauschale pro gefahrenem Kilometer beträgt 0,30 €, muss Ihnen allerdings in jedem Einzelfall von Ihrem Verein bestätigt werden.