Anwesenheit bei Kassenprüfung

Wieviel Personen müssen bei einer Kassenprüfung anwesend sein und das Protokoll gegenzeichnen?

Bisher hat unsere Mitgliederversammlung 2 Personen dafür gewählt, die die Arbeit alleine durchführten und beide das Protokoll mit ihrer Unterschrift bestätigten. Ist diese von uns durchgeführte Form der Kassenprüfung noch rechtens oder gibt es inzwischen andere/neuere Bestimmungen?

 

Von den allgemeinen Rahmenbestimmungen her betrachtet, ist das von Ihnen praktizierte Verfahren der Kassenprüfung völlig in Ordnung.
Gelegentlich (aber eher selten) sind Regeln der Kassenprüfung auch in die Satzung von Vereinen aufgenommen worden. Vielleicht sollten Sie sich noch einmal in Ihrer Satzung vergewissern, dass dort nichts anderes, spezielles zur Rechnungsprüfung festgeschrieben ist, an das Sie sich dann auch halten müßten (in den wenigsten Satzungen steht dazu aber etwas).

Rechnungs- bzw. Kassenprüfer sollen ja weitgehend unabhängig (von Vorstand und Geschäftsführung sein). Der Bericht sollte also nur von den Prüfern unterzeichnet sein und sie sollten die Prüfung eigenständig und ungestört vornehmen können. Sie sollten Einsicht in alle Unterlagen haben und wenn, dann von sich aus ergänzende Informationen von Vorstand der Geschäftsführung einholen können, nach Möglichkeit aber in ihrem Prüfungsauftrag nicht ständig von der Vereinsführung begleitet (und womöglich beeinflußt) werden.

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