ALG II und Ehrenamt

Ich beziehe derzeit ALG II und möchte mich in Zukunft zu 100% ehrenamtlich betätigen. Muss ich evtl. trotzdem eine Arbeitstelle annehmen, wenn mir eine angeboten wird, oder kann ich auf meine ehrenamtliche Tätigkeit verweisen?

Nach dem Sozialgesetzbuch II können Sie zwar eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen. Die Angebote einer Arbeitsstelle müssten Sie aber ggf. annehmen und dann auf die ehrenamtliche Tätigkeit wieder verzichten, sonst würde die Agentur für Arbeit bzw. die zuständige Arbeitsgemeinschaft eine Sperre, d.h. Aussetzung der Zahlungen des Arbeitslosengeldes II zunächst androhen und dann auch durchsetzen.

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