Ergänzungswahl

Die ordentlich gewählte Vorsitzende unseres Vereins ist vor einiger Zeit zurückgetreten. Seitdem habe ich kommissarisch den Posten des Vorsitzenden übernommen. Demnächst findet die nächste Jahreshauptversammlung statt, bei der ich mich zur Wahl zum Vorsitzenden aufstellen lassen möchte.

In unserer Satzung steht, dass bei Ausscheiden einer Person aus dem geschäftsführenden Vorstand bei der nächsten JHV eine »Ergänzungswahl« vorgenommen wird. Was genau ist eine »Ergänzungswahl«?

Ergänzungswahl bedeutet zunächst nichts anderes als dass die durch das Ausscheiden eines Mitglieds des Verstands reduzierte Zahl der Vorstandsmitglieder, wie sie die Satzung vorsieht, wieder ergänzt/aufgefüllt wird. Solange Ihre Satzung keine gegenteiligen Regelungen enthält, würden Sie bei einer solchen Ergänzungswahl eigentlich für eine komplette Amtsperiode gewählt werden (und nicht für die Restamtszeit Ihrer Vorgängerin). Dadurch könnte es sein, dass die Amtsperioden der verschiedenen Vorstandsmitglieder unterschiedlich lange dauern. Grundsätzlich ist das gesetzlich zulässig (soweit Ihre Satzung dem nicht widerspricht). Sie könnten sich dann aber bei einer Gesamtwahl des Vorstands auch vor dem eigentlichen Ablauf Ihrer Amtszeit erneut zur Wahl stellen, um die Amtsperioden des Vorstands insgesamt auf den gleichen Zeitraum zu synchronisieren.

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