Vereinsgründung über das Internet

Kann eine Vereingründung auch über das Internet erfolgen, wenn die Gründungsmitglieder örtlich weitauseinander wohnen: Somit würden Wahlen und Abstimmungen für die Satzung, Gründungsversammlung und Vorstandswahlen über das Internet erfolgen.

Internet-Entscheidungs- und Beschlussverfahren für das Vereinsleben sind grundsätzlich von den Vereinsregistern anerkannt. Eigentlich gilt das genauso auch für die Gründung. Allerdings gibt es dafür noch nicht so sehr viele rechtssichere Verfahren. Es ist sicher unproblematisch den Gründungsakt auch bis in die Detailentscheidungen per Internet-Abstimmung vorzubereiten. Es gibt dann einige Bestimmungen, die dann auch über etwas aufwendige Verfahren abgesichert werden müssen so z.B. die notariellen Beglaubigungen der Unterschriften des gewählten Vorstands für den Antrag zur Eintragung in das Vereinsregister. Das wäre heute sicherlich auch über die elektronischen Signaturen (z.B. des neuen Personalausweises) zu bewerkstelligen.

Für die Gründung selbst scheint mir aber das Risiko späterer Anfechtbarkeit noch höher als ohnehin schon bei Online-Entscheidungsverfahren, die nicht entprechend technisch und rechtlich  abgesichert sind.

Zum Schluss aber noch einmal die Betonung, dass es grundsätzlich möglich sein müsste. Noch gibt es keine generell anerkannte Verfahren und eine reale Gründungsversammlung gäbe doch mehr Sicherheit.
Vielleicht sollten Sie aber doch einfach einmal den zuständigen Rechtspfleger ihres Vereinsregister-(Amts-)gerichts telefonisch anfragen, denn auch die Akzeptanz der verschiedenen Verfahren ist von Amtsgericht zu Amtsgericht sehr verschieden.

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