Rücktritt vom Amt im Verein

Kann ein Kassierer im e.V. sein Amt ohne weiteres niederlegen, oder muss er komissarisch bis zur Wahl eines neuen Kassierers, dieses Amt weiterführen?

Grundsätzlich kann ein Kassierer (auch im Falle der Zugehörigkeit zum Vorstand) sein Amt jederzeit niederlegen und darf eigentlich auch nach einer Rücktrittserklärung sein Amt nicht kommissarisch weiter führen.
Eigentlich sollte ein (verantwortungsbewußter) Rücktritt aber natürlich so erfolgen, dass der Verein Zeit zur anderweitigen Besetzung hat. Wörtlich heißt es auch , er darf den Rücktritt nicht »zur Unzeit« vollziehen, wenn, dann muss er einen »wichtigen Grund« geltend machen. Ansonsten wäre er, würde durch seinen Rücktritt dem Verein Schaden zugefügt zum Ersatz verpflichtet.

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