An Bussgeldverfahren partizipieren

Können Kindertageseinrichtungen an Bussgeldverfahren partizipieren oder muss dazu erst ein Förderverein gegründet werden?

Sofern die Kita sich in kirchlicher Trägerschaft befindet und somit (kirchlich-)gemeinnützigen Charakter besitzt, kann sie auch ohne zusätzlichen Förderverein bei den zuständigen Gerichten die Berücksichtigung bei Bussgeldverfahren beantragen. Allerdings gibt es Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern und an den jeweiligen Gerichtsstandorten.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar