Sofern die Kita sich in kirchlicher Trägerschaft befindet und somit (kirchlich-)gemeinnützigen Charakter besitzt, kann sie auch ohne zusätzlichen Förderverein bei den zuständigen Gerichten die Berücksichtigung bei Bussgeldverfahren beantragen. Allerdings gibt es Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern und an den jeweiligen Gerichtsstandorten.