Mini-Job und Übungsleiterpauschale

Ist es möglich, einem Beschäftigtem 400 Euro mtl. auf geringfügiger Basis plus 175 Euro Übungsleiterpauschale zu bezahlen, und zwar von einem Arbeitgeber?

Ja, es ist möglich, die Übungsleiterpauschale (ob als Jahreshonorar von 2400 Euro oder monatlich in Höhe von 200 Euro) mit einem (einzigen!) geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Mini-Job) bei dem gleichen Arbeitgeber zu kombinieren. Bedingung ist natürlich die Anerkennung der Voraussetzungen der Übungsleitertätigkeit (3 Bedingungen: Nebenberufliche Tätigkeit = max. 1/3 einer Vollzeittätigkeit; Auftraggeber = öffentliche Körperschaft oder gemeinnützige Organisation; anerkannte Tätigkeit).

Für die geringfügige Beschäftigung bis zu insgesamt max. 400 Euro ist dann die Pauschale von 30% (15% Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung und 2% Steuer) abzuführen.
Wichtig ist natürlich die Absicherung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Übungsleiterpauschale.

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