Haftung in der Satzung

Muss eine Satzung sich mit dem Thema Haftung auseinandersetzen?

Das Haftungsthema hat in der Satzung eigentlich nichts zu suchen. Es gibt keine Möglichkeit, über Satzungspassagen irgendwelche Haftungsausschlüsse zu bewirken. Für den Verein gilt die sogenannte Organhaftung, d.h. alle Haftungsansprüche aus der Tätigkeit des Vereins richten sich zunächst an ihn (und nicht an den Vorstand oder die Mitglieder). Nur bei Vorliegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigungen durch Einzelne, muss der Verein dann vermutlich selbst die Haftungsansprüche an Einzelne (Vorstände oder Mitglieder) weitergeben. Den Regelfall von Haftungsansprüchen gegenüber dem Verein (z.B. Unfälle bei Veranstaltungen, Ausflügen usw.) sollte allerdings eine Vereins- (Betriebs- )Haftpflichtversicherung abdecken, für die dann aber durchaus Monatsbeiträge von ca. 40 Euro fällig werden.

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