Rechnungen an den Verein

Kann jede juristische Person einem Verein eine Rechnung stellen, auch »normale Arbeitnehmer«, die noch im Beschäftigungsverhältnis stehen? Oder gilt dies nur für Selbstständige/Freiberufler?

Grundsätzlich haben Sie auch hier insofern recht, als Freiberufler oder andere Selbstständige (mit Gewerbeschein) Rechnungen ohne weiteres ausstellen können. Dies geht allerdings auch für nebenberuflich tätige Freiberufler oder Selbstständige, die eigentlich (auch Vollzeit) normale Arbeitnehmer oder Angestellte sind. Auch einzelne (freiberufliche oder selbstständige), befristete kurzzeitige Tätigkeiten, die (gegen Rechnung) honoriert werden, werden vom Finanzamt klaglos akzeptiert, ohne dass eine Statusklärung oder Gewerbeanmeldung nötig würde.

Aber Vorsicht MWSt.!! auch wenn Ihr Verein davon befreit ist, würde bei den von Ihnen genannten Beispielen für die Betroffenen (diejenigen, die eine Rechnung stellen) in der Regel MWSt. fällig, d.h. 19% des Betrages, den der Verein bezahlt.

Als Verein müssten Sie sich (über einen Honorar- oder Werkvertrag) sehr genau absichern, dass alle Pflichten (Steuern, Sozialversicherungsabgaben usw,) von dem Rechnungsteller getragen und beachtet werden.

Übrigens: In Zweifelsfällen ließe sich auch die Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale mit 400-Euro-Jobs kombinieren.

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