Für die Gründung eines Vereins in Deutschland sind Sie auch als Spanierinnen oder Spanier (EU-Bürger) willkommen. Nach deutschem oder aber auch europäischem Recht muss sich allerdings der Sitz des Vereins in Deutschland befinden. Dies ginge aber auch über eine Art deutscher Geschätsstelle (Beauftragten). Die Beantragung der Eintragung des Vereins beim zuständigen Registergericht kann über einen Beauftragten (Vorstandsmitglied) erfolgen, Identität und Authentizität der Vorstandsmitglieder muss aber über eine notarielle Beglaubigung erfolgen. Spenden, auch wenn sie nach Spanien zur Unterstützung Ihres Vereins und seiner Arbeitgehen, könnten hier steuerrechtlich anerkannt werden.