Erste Hilfe und Haftung im Verein

Inwieweit müssen innerhalb eines Vereins regelmäßig erste Hilfe-Kurse angeboten bzw. durchgeführt werden ? Gibt es dafür irgendwelche Richtlinien ? Wer haftet wenn etwas passiert ?

Müssen in jeder Gruppe Personen sein die erste Hilfe leisten können bzw. müssen darüber hinaus diese Personen eine offizielle aktuelle erste Hilfe-Bescheinigung vorzeigen können ?

 

Rein rechtlich gibt es keine gesetzliche Regelung, die es einem Verein vorschreibt, für jede regelmäßige Veranstaltung Personen einzubinden, die nachweislich (per Bescheinigung) Erste-Hilfe leisten können, oder für alle Mitglieder oder Übungsleiter solche Kurse anzubieten.

Rein rechtlich ist jeder Bundesbürger grundsätzlich zur Leistung von Erster Hilfe verpflichtet und zwar je nach dem Stand seiner Kenntnisse und Fähigkeiten. Im Regelfall ist die Benachrichtigung von Not- und Rettungsdiensten die wesentlich Erste-Hilfe-Leistung.

Die Rechtsprechung geht auch davon aus, dass die Mehrzahl der (erwachsenen) Bundesbürger und -bürgerinnen durch die Verpflichtung zum Erste-Hilfe-Kurs auch immer noch (gelegentlich nur noch rudimentäre) Kenntnisse besitzt.

Auch von der Haftungsfrage her würde sich im Normalfall der von Ihnen genannten Veranstaltungen eher die Frage darauf richten hatten alle Einzelnen Versammelten alles Notwendige im Sinne der Ersten-Hilfe getan. Hat Ihr Verein sogar eigenständig durch entsprechende Sachkundige (Arzt !) Kurse angeboten, die zwar nicht anerkannt, aber doch sachkundig durchgeführt wurden, stellt sich für den Verein die Haftungsfrage kaum, bzw. wird durch die üblichen Versicherungen (Krankenversicherungen der Betroffenen, Haftpflichtversicherungen des Vereins) abgedeckt.

Etwas anderes wären außerordentliche Großveranstaltungen zu denen in großer Zahl Menschen außerhalb des Vereins einbezogen würden (Konzerte, Sportveranstaltungen usw.).  Dann müßte in Abstimmung mit den (städtischen oder Landes-Genehmigungsbehörden) die Einbeziehung spezieller Vorsorge (Sanitätsdienste, Notarzt usw.) geklärt (und finanziert) werden.  Für die genannten regelmäßigen Veranstaltungen reichen m.E. Ihre Vorsorgemaßnahmen aus, zumal dann, wenn sie vielleicht für die Leiterinnen und Leiter regelmäßig wiederholt werden. Vielleicht ist es für den Arzt in Ihren Reihen und den Verein ja möglich, die Anerkennung (Bescheinigungsfähigkeit) der Kurse bei den jeweiligen Gesundheits-, und Sicherheitsbehörden zu erreichen.

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