Ehrenamtliche Mitarbeit im Unternehmen

Ich möchte demnächst einen Weltladen eröffnen. Ich habe vor, auch mit ehrenamtlichen Mitarbeitern zu arbeiten. Ich führe den Weltladen entweder als Einzelunternehmer oder in der Form der GmbH. Was muss ich nun bei der Einstellung von ehrenamtlichen Mitarbeitern beachten? Kann ich mit dieser Unternehmensform überhaupt auf ehrenamtliches Engagement zurückgreifen? Muss ich die ehrenamtlichen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden, sind diese Mitarbeiter versichert? Was muss ich sonst noch beachten?

Ehrenamtliche Mitarbeit (nach deutscher Rechtsauffassung) ist nur möglich in öffentlichen oder sogenannten gemeinnützigen Einrichtungen (Vereinen, Stiftungen usw.,). Es gibt auch gemeinnützige GmbH, im Falle eines Weltladens bezweifle ich allerdings, dass Sie eine Anerkennung als gemeinnützige GmbH finden würden. Zum einen geht es, wenn ich es recht verstehe, um eine kommerzielle Form Ihrer Existenzsicherung und Sie treten in Wettbewerb zu anderen kommerziellen Handelsunternehmen. Natürlich können Sie Menschen (z.B. Familienmitglieder, Freunde) freiwillig, d.h. auch ohne direkten Lohn mitarbeiten lassen. Sie müssen im Zweifelsfall nur nachweisen, dass Sie keinen verdeckten Lohn zahlen und keine (steuerfreie) "Schwarzarbeit" betreiben. Ansonsten gelten die normalen Beschäftigungsverhältnisse von der geringfügigen (400-Euro-Job) bis zu den üblichen sozialversicherungs- und steuerpflichtigen.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

Gesamtes Glossar