Ehrenamt und Übungsleiterpauschale

Kann ein Betreuer, der schon eine Übungsleiterpauschale erhält, auch noch eine Ehrenamtspauschale erhalten?

 

Für die selbe Tätigkeit kann nicht die Übungsleiterpauschale und zusätzlich die Ehrenamtspauschale bezogen werden. Für eine andere Tätigkeit (auch beim gleichen Verein) könnte aber neben dem steuerfreien Übungsleiterhonorar (2400 Euro/Jahr) grundsätzlich auch die Ehrenamtspauschale (720 Euro/Jahr) in Anspruch genommen werden, beipielsweise als Jugendtrainer (Übungsleiter) und Platzwart oder Kassierer (zusätzliche ehrenamtliche Tätigeit).

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