Für die selbe Tätigkeit kann nicht die Übungsleiterpauschale und zusätzlich die Ehrenamtspauschale bezogen werden. Für eine andere Tätigkeit (auch beim gleichen Verein) könnte aber neben dem steuerfreien Übungsleiterhonorar (2400 Euro/Jahr) grundsätzlich auch die Ehrenamtspauschale (720 Euro/Jahr) in Anspruch genommen werden, beipielsweise als Jugendtrainer (Übungsleiter) und Platzwart oder Kassierer (zusätzliche ehrenamtliche Tätigeit).