Leider können Sie in diesem Fall die Ehrenamtspauschale nicht von der Steuer absetzen. So war es in einem früheren Gesetzentwurf zwar einmal gedacht.
Jetzt muss tatsächlich eine entsprechende Pauschale (Ehrenamtspauschale 720 EUR, Übungsleiterpauschale 2400 EUR) bezahlt werden, die dann steuerfrei bleibt.