Ehrenamt steuerlich absetzen

Ich bin in ehrenamtlich in einem Verein tätig. Dieser Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Er zahlt aber keine Aufwandsentschädigungen. Kann ich trotzdem einen Pauschalbetrag von der Steuer absetzen?

 

Leider können Sie in diesem Fall die Ehrenamtspauschale nicht von der Steuer absetzen. So war es in einem früheren Gesetzentwurf zwar einmal gedacht.
Jetzt muss tatsächlich eine entsprechende Pauschale (Ehrenamtspauschale 720 EUR, Übungsleiterpauschale 2400 EUR) bezahlt werden, die dann steuerfrei bleibt.

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