Ehrenamt und Steuern

Kann eine ehrenamtliche Tätigkeit steuerlich berücksichtigt werden?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann in zwei Formen steuerlich berücksichtigt werden:

1. Wenn Sie für die Tätigkeit eine Vergütung erhalten (also eine Art Anerkennungshonorar; nicht gemeint ist der Ersatz für Auslagen oder Aufwand, etwa Fahrt- oder Telefonkosten), dann kann diese Vergütung bis zu 720 Euro (unter der Bedingung, dass es eine ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeit ist) als sogenannte Ehrenamtspasuchale steuerfrei eingenommen werden. Vergleichbares gibt es als Übungsleiterpauschale (bis zu 2400 Euro pro Jahr) schon seit längerem für bestimmte Tätigkeiten (Trainer in Sportvereinen, Chorleiter usw.)

2. Eine andere Möglichkeit wäre, dass eine bestimmte Tätigkeit, der gemeinnützigen Organisation doch in Rechnung gestellt wird, der Vergütungsbetrag, dann der Organisation zurück gespendet wird. Der Betrag dieser Spende mindert dann wieder das zu versteuernde Einkommen.

Andere Möglichkeiten einer steuerlichen Berücksichtigung gibt es leider nicht.

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