Ihr Verständnis ist durchaus korrekt. Der Vorstand ist (nach BGB) ein institutionenrechtlicher Begriff und bezeichnet das Führungsorgan (einer Körperschaft nach BGB). »Vorstände« ist ein häufig gebrauchter umgangssprachlicher aber eigentlich inkorrekter Begriff, korrekt ist die Bezeichnung Vorstandsmitglied. Für den Vorsitzenden gilt allerdings beides (zumindest bei einem mehrköpfigen Vorstand): Er ist zugleich Vorsitzender des Vereins (oder einer anderen Körperschaft), als auch des Vorstands also des Führungsorgans der Körperschaft.