Die Führung eines (chronologischen) Kassenbuchs ist (nach §146 (1) Satz der Abgabenordnung) in jedem Fall für bare Zahlungsvorgänge vorgeschrieben. Aus den Erfahrungen der eigenen Praxis und der vieler uns bekannter Organisationen, würden wir die Führung eines solchen Kassenbuches selbst bei dem Einsatz sehr ausgefeilter Buchhaltungssoftware (aus der sich ein Kassenbuch als Auszug erstellen läßt) empfehlen. Wir wissen natürlich um die zusätzliche Arbeitsbelastung. Sie reduziert sich allerdings nach einiger Zeit wieder erheblich durch entsprechende Routine. Vor allem aber erhöht sich u. E. für alle Beteiligten (nicht zuletzt für die Kassenführung selbst) die Durchsichtigkeit des Finanzwesens.