Honorarverträge mit Vorstandsmitgliedern

Ist es möglich, dass einzelne Mitglieder des Vorstands Honorare für Tätigkeiten in abgegrenzten Projekten erhalten, also nicht für die Vorstandstätigkeit selber, sondern für öffentlich finanzierte Projekttätigkeiten ?

Es ist grundsätzlich möglich, dass Vorstandsmitglieder Projekttätigkeiten übernehmen und dafür auf der Basis von ensprechenden (Honorar-, oder Werkverträgen) Honorare erhalten. Da Vorstandsmitglieder häufig selbst solche Projektfinanzierungen einwerben ist dies auch eher die Regel als die Ausnahme.
Dabei sollten allerdings mehrere kritische Rahmenbedingungen beachtet werden.
1. Aufgrund des Verbots der "In-Sich-Geschäfte" nach § 181 BGB sollte das entsprechende Vorstandsmitglied (eigentlich selbstverständlich) einen entsprechenden Honorar-, oder Werkvertrag nicht mit sich selbst abschließen (auch nicht als einer von zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern). Es sollte dann auch nicht auf der Ebene des Vorstands mit der Kontrolle des Projekts (in dem es als Ausführender beschäftigt ist) betraut sein.
2. Im Sinne der Transparenz gegenüber den Vereinsmitgliedern und der haftungsrechtlichen Absicherung sollte die Projekttätigkeit (und die Kontrolle durch andere Vorstandsmitglieder) auch durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung bestätigt werden.
3. Dabei müssen natürlich alle Bestimmungen der Satzung des Vereins und eventuell weitere arbeitsrechtliche Bedingungen (des Abschlusses eines Honorar- oder Werkvertrags) beachtet werden.

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