Bilanz der Bürgerhaushalte in Deutschland

Bürgerhaushalte wurden bisher in einigen hundert der etwa 11.000 deutschen Kommunen durchgeführt. Die konstante Weiterführung bleibt aber eher die Ausnahme. Die Einbeziehung der Bürger/innen in das komplexe Verfahren der kommunalen Haushaltsaufstellung hat sich in der Praxis als hoher Anspruch erwiesen. Der Umgang mit Haushaltszahlen, Produktkennziffern und abstrakten Kalkulationen ist nicht jedermanns Sache. Zudem sorgten örtliche Schwächen bei der bürgerfreundlichen Ausgestaltung der Verfahren dafür, dass unter dem Strich selbst in kleineren Kommunen bislang höchstens zwei Prozent der Bürger/innen partizipierten. Das sind allerdings immer noch weitaus mehr als die Zahl derjenigen, die für gewöhnlich Haushaltsberatungen im Gemeinderat verfolgen. Zweifellos haben sich Bürgerhaushalte auch bei der transparenten Aufarbeitung der kommunalen Finanzen Verdienste erworben.

Mit dem Verfahren der (Online-)Sammlung von Bürgervorschlägen, deren Gewichtung und der abschließenden Abstimmung über diese Vorschläge hat sich mittlerweile in mehreren Kommunen ein Verfahren durchgesetzt, das möglicherweise über einen längeren Zeitraum praktiziert werden kann. Es stellt einen Kompromiss zwischen dem Einflussgewinn der Bürgerschaft und dem Machterhalt der Gemeindevertreter/innen dar. Wichtig ist, dass kommunale Entscheidungsträger/innen bei der Planung eines Bürgerhaushalts alle relevanten lokalen Akteursgruppen und interessierte Bürger/innen an einen Tisch holen. Bürger/innen wiederum sollten die Gelegenheit nutzen, um den Bürgerhaushalt zu »ihrer Sache« zu machen.

Sinnvollerweise sollte das gesamte Bürgerhaushalts-Verfahren regelmäßig wissenschaftlich und durch die Bürger/innen selbst bewertet und evaluiert werden. Bürger/innen sollten Ansprüche anmelden, was die bürgerfreundliche Ausgestaltung und Verbindlichkeit der Beteiligung anbelangt.

Wichtig

Generell gilt: Bürgerbeteiligung erfordert einen langen Atem. Dies gilt auch für den Bürgerhaushalt. Aus schlechten Erfahrungen mit diesem Instrument, beispielsweise sinkenden Beteiligungsquoten, sollten kommunale Verantwortliche deshalb nicht vorschnell den Schluss ziehen, den Bürgerhaushalt wieder einzustellen. Vielmehr sollten sie sich bei der Gestaltung des Bürgerhaushaltes von den vielfältigen Möglichkeiten der Prozessgestaltung inspirieren lassen. Ob und in welcher Form sich Bürgerhaushalte in Zukunft als obligatorische Beteiligungsverfahren etablieren, bleibt abzuwarten.