Ablauf

Seite 1: Information

Bürgerhaushalte in Deutschland sind sehr unterschiedlich konzipiert – je nach kommunalen Gegebenheiten und Anforderungen. Allerdings gibt es auch einige Gemeinsamkeiten zwischen den Verfahren. Alle deutschen Bürgerhaushalte orientieren sich an den drei Prozessphasen Information, Konsultation und Rechenschaft.

Information

Um die Bürger/innen in die Lage zu versetzen, Vorschläge für das kommende Haushaltsjahr zu machen, erarbeitet die Kommunalverwaltung mit ihnen zunächst die finanzielle Situation der Kommune und die »großen Linien« der Haushaltsplanung. Dies kann mittels Broschüren, Internetangeboten, Beilagen zu Tageszeitungen, Pressekonferenzen oder Präsentationen auf Veranstaltungen vor Ort geschehen. Dazu muss die Verwaltung den Haushaltsentwurf in eine verständliche Form bringen.

Wichtig

Wenn Politik und Verwaltung dieser Anforderung nicht nachkommen, sollten die Bürger/innen die transparente Darlegung von Informationen einfordern. Andernfalls fällt es Politik und Verwaltung im Anschluss an das Verfahren umso leichter, die mangelnde Kompetenz der Bürger/innen und deren ungenügende Vorschläge zu kritisieren und den Bürgerhaushalt für gescheitert zu erklären. Den eigentlichen Auftakt für ein Bürgerhaushaltsverfahren stellt in jedem Fall eine umfassende Informationsveranstaltung dar, in deren Rahmen die Verwaltung den Haushalt allgemein verständlich erläutert und Rechenschaft über die Ausgaben und Entwicklungen des vorhergehenden Jahres ablegt.

Seite 2: Konsultation

Konsultation

Nach der Informationsphase können die Bürger/innen in einer einmaligen Veranstaltung oder in regelmäßigen Bürgerforen Vorschläge äußern oder den Gesamthaushalt diskutieren. Meistens steht die Ausgabenseite des Haushalts mit Investitionen und Sparmaßnahmen im Vordergrund. Umfang und Qualität des Austausches zwischen Bürgerschaft und Entscheidungsträger/innen sind höchst unterschiedlich. Ob Kommunen auf externe Dienstleister/innen oder eigene Mitarbeiter/innen für die Organisation und Moderation des Verfahrens zurückgreifen, ist dann nebensächlich, wenn die Beauftragten als echte Mittler/innen zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik auftreten.

Mittlerweile stützen sich viele Kommunen auf das Internet als (einziges) Medium des Bürgerhaushalts. Das bietet sich insbesondere in größeren Kommunen an, wo ein Großteil der Bürgerinnen und Bürgern nur schwer an einem Ort versammelt werden kann. Sie gewähren so jederzeit und an jedem Ort Zugang zum Verfahren. Bis zu drei Viertel der deutschen Bürgerhaushalte greifen zudem mittlerweile auf Web 2.0-Elemente zurück. So machen Bürger/innen beim vielfach nachgeahmten »Kölner Modell« auf einer Online-Plattform Spar- und Investitionsvorschläge, die von anderen Interessierten kommentiert und bewertet werden können. Die bestbewerteten Vorschläge werden entweder in ein Bürgerforum zur Abstimmung oder direkt an die Gemeindevertretung zur Beratung weitergereicht. Im Hamburger Bürgerhaushalt konnten die Bürger/innen per Haushaltsrechner eigene Haushaltsentwürfe erstellen und diskutieren.

Wichtig

Sowohl bei Befragungen auf Internetportalen als auch im Rahmen von Präsenzveranstaltungen ist auf eine bürgerfreundliche und barrierefreie Ausgestaltung des Verfahrens zu achten.

Letzter Schritt der Konsultationsphase ist die Gewichtung und Zusammenfassung der vielen Einzelmeinungen. Die Ausarbeitung dieser Gesamtempfehlung für die politischen Entscheider/innen wird entweder durch die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung oder beide gemeinsam vorgenommen. Als »Maßstab« für die Gewichtung der Vorschläge können bereits im Vorfeld festgelegte Kriterien dienen, z.B. »Umweltverträglichkeit«, »Geschlechtergerechtigkeit« oder »Soziale Stadtentwicklung«. Auf diese Weise ist es möglich, organisierten Lobbyinteressen oder der Dominanz artikulationsstarker Bürger/innen entgegenzuwirken und die Belange derer einzubeziehen, die nicht teilnehmen (können). Der Kriterienkatalog sollte von allen beteiligten Akteuren ausgehandelt werden und als einheitliches »Bezugssystem« für alle Ebenen des Verfahrens zur Anwendung kommen.

Tipp

Die Kombination eines Bürgerhaushaltes mit anderen Beteiligungsverfahren ist möglich und sinnvoll. Es können etwa Ergebnisse aus Planungszellen in Form von Bürgergutachten in den Bürgerhaushalt eingebracht werden. Weil diese Vorschläge in differenzierten Aushandlungsprozessen unter Beteiligung eines repräsentativen Querschnitts der Bevölkerung entstanden sind, dürfen sie eine höhere Legitimität im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beanspruchen.

Mit Planning for Real-Prozessen können Bürger/innen, die sich vom Begriff »Haushaltsberatung« abschrecken lassen, in einen interaktiven Austauschprozess einbezogen werden. Die Ergebnisse solcher Prozesse werden in fiskalische Vorschläge für den Bürgerhaushalt umgewandelt.

Seite 3: Rechenschaft

Rechenschaft

Am Schluss des Verfahrens legen die Vertreter/innen aus Lokalpolitik und –verwaltung möglichst detailliert dar, welche Anregungen der Bürger/innen im Ratsbeschluss über den Haushalt übernommen oder abgelehnt wurden – und warum. Hieran hängt ganz entscheidend die Glaubwürdigkeit des unverbindlichen Bürgerhaushalts. Insbesondere wenn ein aufwendiges Verfahren durchgeführt wurde und Bürgerinnen und Bürger ein hohes Maß an Engagement gezeigt haben, dürfen die Ergebnisse bei der Haushaltsberatung im Stadt- oder Gemeinderat nicht einfach unter den Tisch fallen.

Tipp

Um den verbindlichen Ergebnistransfer zu erleichtern, sollten Bürgerhaushalte mit institutionalisierten Rechten im Gemeinderat ausgestattet werden. Die bestehende Kommunalverfassung wäre zuvor in Bezug auf das Mitspracherechte im Finanzbereich zu überprüfen und entsprechend zu nutzen (oder gegebenenfalls zu ergänzen). Die Kommune Nürtingen räumte beispielsweise den Ergebnissen des Bürgerhaushalts im Rahmen der schon bestehenden gesetzlichen Regelungen einen Antragsstatus in den Haushaltsberatungen ein. Die Überbringer der Ergebnisse hatten als eine »Fraktion« Einbringungs- und Rederecht im Rat der Stadt.

Auch durch direktdemokratische Entscheidungen können Bürgerhaushalte verbindlicher gestaltet werden. Falls es in Einzelfragen der Haushaltsplanung zu gravierenden, nicht ausräumbaren Differenzen entweder zwischen verschiedenen bürgerschaftlichen Voten oder aber zwischen Bürgervotum und Politik bzw. Verwaltung kommt, ist die Durchführung eines Bürgerentscheids sinnvoll. Dazu müssten bestehende gesetzliche Hindernisse bei Bürgerentscheiden wie der sog. »Finanzvorbehalt« oder die zum Teil sehr hohen Quoren für Bürgerbegehren abgeändert werden. Der Bürgerentscheid könnte aber in Streitfällen auch obligatorisch von der Gemeindevertretung ausgelöst werden. Das Ergebnis eines Bürgerentscheids ist verbindlich.