Bürgerhaushalte in Deutschland sind sehr unterschiedlich konzipiert – je nach kommunalen Gegebenheiten und Anforderungen. Allerdings gibt es auch einige Gemeinsamkeiten zwischen den Verfahren. Alle deutschen Bürgerhaushalte orientieren sich an den drei Prozessphasen Information, Konsultation und Rechenschaft.
Information
Um die Bürger/innen in die Lage zu versetzen, Vorschläge für das kommende Haushaltsjahr zu machen, erarbeitet die Kommunalverwaltung mit ihnen zunächst die finanzielle Situation der Kommune und die »großen Linien« der Haushaltsplanung. Dies kann mittels Broschüren, Internetangeboten, Beilagen zu Tageszeitungen, Pressekonferenzen oder Präsentationen auf Veranstaltungen vor Ort geschehen. Dazu muss die Verwaltung den Haushaltsentwurf in eine verständliche Form bringen.
Wenn Politik und Verwaltung dieser Anforderung nicht nachkommen, sollten die Bürger/innen die transparente Darlegung von Informationen einfordern. Andernfalls fällt es Politik und Verwaltung im Anschluss an das Verfahren umso leichter, die mangelnde Kompetenz der Bürger/innen und deren ungenügende Vorschläge zu kritisieren und den Bürgerhaushalt für gescheitert zu erklären. Den eigentlichen Auftakt für ein Bürgerhaushaltsverfahren stellt in jedem Fall eine umfassende Informationsveranstaltung dar, in deren Rahmen die Verwaltung den Haushalt allgemein verständlich erläutert und Rechenschaft über die Ausgaben und Entwicklungen des vorhergehenden Jahres ablegt.