Idee

Die kommunale Haushaltsaufstellung erfolgt in der Regel ohne die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, obwohl diese unmittelbar davon betroffen sind. Beim Bürgerhaushalt wird im Gegensatz dazu ein Teil oder der gesamte öffentliche Haushalt einer Kommune unter systematischer Beteiligung der Bürger/innen aufgestellt.

Bürgerschaft, Verwaltung und die gewählten Gremien sind durch ein eigenständiges kooperatives Verfahren miteinander verbunden. Es ermöglicht den Bürger/innen, eigene Vorschläge einzubringen und die Vorschläge anderer zu diskutieren und zu bewerten.

In vielen deutschen Kommunen fällt die Einführung von Bürgerhaushalten in eine Zeit schrumpfender finanzieller Handlungsspielräume und austrocknender öffentlicher Haushalte. Wo weniger Geld zu verteilen ist, wachsen die Auseinandersetzungen um die Frage, wofür das vorhandene Geld auszugeben ist. Das Instrument eines Bürgerhaushalts kann hier Transparenz schaffen und nicht nur lokalen Entscheidungsträger/innen dabei helfen, den mit den sinkenden Finanzen zusammenhängenden Konsolidierungsmaßnahmen mehr Akzeptanz und Legitimation zu verschaffen.

Doch sind Bürgerhaushalte keinesfalls nur eine kommunale Strategie, um konfliktfreier sparen zu können. Durch die transparente Haushaltsplanung kann außerdem im Idealfall der Verschwendung öffentlicher Mittel vorgebeugt werden. Der Bürgerhaushalt sorgt dafür, dass die Beschlüsse der Entscheidungsträger/innen in Politik und Verwaltung nicht an den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei gehen. Oft können Bürgerinnen und Bürger als Expert/innen in eigener Sache und Betroffene wichtige Hinweise für passgenauere kommunale Lösungen geben. Bürgerhaushalte können Interessenklüngel und Klientelpolitik entgegen wirken.

Auch die Förderung sozialer Gerechtigkeit durch eine beteiligungsfreundliche Stadt- und Quartiersentwicklung kann erklärtes Ziel eines Bürgerhaushaltes sein. In diesem Fall werden insbesondere Selbsthilfe- und Nachbarschaftsprojekte oder die Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen in benachteiligten Bezirken angestoßen.

Insgesamt gilt für Bürgerhaushaltsverfahren, was für Bürgerbeteiligung generell gilt: Bürgerhaushalte stellen die traditionelle Rollenverteilung zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik in Frage. Dem Einflussgewinn der Bürgerinnen und Bürger steht eine Machtabgabe von Politik und Verwaltung gegenüber. Weil das Haushaltsrecht aber weiterhin in den Händen der gewählten Gemeindevertretungen liegt, behalten diese das letzte Wort.

Dennoch bieten Bürgerhaushalte durch ein Mehr an Demokratie die Gelegenheit, mehr Bürger/innen für das Gemeinwesen zu interessieren und vor Ort in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen. Die Identifikation der Bürger/innen mit der lokalen Demokratie steigt ebenso wie deren Bereitschaft, Verantwortung für ihre Kommune zu übernehmen und sich für sie zu engagieren.