Grundlegendes

Stadtentwicklung bezeichnet aktive Planungs- und Veränderungsprozesse der gesamten Stadt oder in einzelnen Stadtquartieren.

Aus dem Blickwinkel von Stadtplaner/innen, Architekt/innen und Ingenieur/innen wird häufig unter Stadtentwicklung vor allem die Planung und den Bau von Gebäuden, Straßen und Infrastruktur gesehen. Die Entwicklung von Städten ist aber auch eine gesellschaftliche Entwicklung in der soziale, ökonomische und ökologische Fragen behandelt werden. Darüber hinaus verlaufen einige der Themen quer zu den üblicherweise nach Ressort getrennten Aspekten der Stadtentwicklung und –planung, beispielsweise soziale Segregation, Klimawandel, Bildung, Öffentliche Räume und (Stadt-)Kultur.

Bürgerbeteiligung in der Stadtentwicklung bezieht sich in der Regel auf die Kommunikation zwischen Bürger/innen und Kommune. Es geht dabei meist um Konsultation, Mitwirkung an Meinungsbildung oder Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung.

In unmittelbaren Fragen der Lebensraumgestaltung ist für gewöhnlich die generelle Bereitschaft zu Beteiligung recht hoch. Häufig entstehen bei Planungsvorhaben Konflikte in der Praxis durch das »Beteiligungsparadoxon«. Bürger/innen werden häufig erst zu späteren, konkreteren Phasen eines Planungsprozesses auf mögliche Auswirkungen aufmerksam, gleichzeitig nimmt aber der Spielraum für Mitgestaltung ab. In den Frühphasen von Projekten, während denen die Einflussmöglichkeiten noch groß sind, ist die Resonanz häufig deutlich geringer als zu späteren Phasen. Dies hat unterschiedliche Ursachen.

Obwohl bei Beteiligungsprozessen auf lokaler Ebene häufig auf größere Offenheit von Politik und Verwaltung stoßen, kommt es oft zu Gegensätzen zwischen unterschiedlichen Handlungslogiken der betreffenden Akteure.

Je nach Planungsvorhaben gestaltet sich die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen von Stadtentwicklung unterschiedlich komplex. Im Falle des Netzausbaus im Energiebereich findet beispielsweise eine Reihe von Planungsverfahren auf unterschiedlichen Ebenen mit unterschiedlichsten Beteiligungsformen Anwendung, für welche zudem eine Vielzahl an Gesetzen zu beachten sind.

Formelle Beteiligung: Bau- und Planungsrecht

Die Beteiligung von Bürger/innen ist im Bau- und Planungsrecht weitreichend geregelt. Bürgerbeteiligung bezeichnet dabei als Oberbegriff sämtliche Maßnahmen und Initiativen, die eine Mitwirkung von Bürger/innen an Entscheidungsprozessen ermöglichen.

Sobald die »städtebauliche Entwicklung und Ordnung« (§1 Abs. 3 Baugesetzbuch) einen Bebauungsplan fordert, wird dieser auf Grundlage der übergeordneten Planung (z. B. Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm) entwickelt.

Literaturtipp

In Paragraph 3 des Baugesetzbuches heißt es z.B.: »Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung eines Geländes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.«

Die Öffentlichkeit muss also informiert werden, wenn vor Ort ein größeres neues Bauvorhaben geplant wird. Erst nach ihrer Unterrichtung und Anhörung wird der Plan, sofern er weiter verfolgt wird, konkretisiert und in beschlussreifer Form ausgelegt. In dieser Auslegungsphase haben die Bürger/innen noch einmal vier Wochen Gelegenheit zur Einsicht- und Stellungnahme. Danach fasst das Kommunalparlament ggf. den Satzungsbeschluss. In einigen Bundesländern haben Bürger/innen die Möglichkeit mit einem Bürgerbegehren Widerspruch einzulegen, ansonsten bleibt nur der Klageweg.

Vergleichbare Regelungen gibt es auch auf der überörtlichen Ebene. Bei überörtlichen Planungen werden nicht nur die jeweiligen Vertretungskörperschaften und Träger öffentlicher Belange angehört. Vielmehr haben bei einem Planfeststellungsverfahren auch Einzelpersonen, Vereine und Verbände das Recht, Einsprüche und Veränderungsvorschläge vorzubringen, über die dann im jeweils regional zuständigen Entscheidungsgremium entschieden wird.

Zwar gibt es eine gesetzlich festgelegte Beteiligungsmöglichkeit bei Bebauungsplänen: die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung sind gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings sind diese Beteiligungsmöglichkeiten teilweise durch beispielsweise schlechte Informationslage bzw. Kommunikation nicht ausreichend und zielführend genug.

Literaturtipp

Lübcke,  Maren/ Lührs, Rolf/ Rütschle, Dorothée (2011): Die Zukunft der Stadtentwicklung: online oder partizipativ? In BBSR: Informationen zur Raumentwicklung, Heft 10.2011, pdf.

Informelle Beteiligung

Während also formelle Beteiligungsprozesse nach den jeweiligen Rechts- und Verfahrensvorschriften verbindlich geregelte Formen der Beteiligung umfasst, ist informelle Beteiligung rechtlich nicht festgelegt. Sie wird freiwillig durchgeführt und kann den jeweiligen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden. Informelle Verfahren sind im Vergleich zur Bürgerbeteiligung in der Bauleitplanung weniger formalisiert und stärker dialogorientiert, sodass sie wesentlich flexibler zur Bürgerbeteiligung genutzt werden können. Gerade informelle Verfahren dienen häufig zur reinen Konsultation und Meinungsabbildung.

Tipp

Generell gilt, dass auf überörtlicher wie auf der kommunalen Ebene die Ergebnisse von informellen Verfahren im Unterschied zu Wahlen und Abstimmungen nicht rechtsverbindlich sind, sondern beratenden Charakter haben.

Gerade bei großen (Infrasturktur-)Projekten werden informelle Verfahren von Verwaltung genutzt, um ein Stimmungsbild einzuholen und Bürger/innen schon vor dem formellen Verfahren zu aktivieren. Außerdem darf die potentielle Wirkkraft und der politische Druck von Gegenprotesten, wie sie sich in formellen Verfahren wie Tempelhof oder Stuttgart 21 manifestierte, nicht unterschätzt werden. Eine Stärke von informeller Beteiligung ist die Flexibilität der Methoden, welche die möglicherweise gegenläufigen Interessenlagen in konstruktive, gemeinsame Verfahren leiten können.

Die entsprechenden Methoden basieren im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden der formellen Verfahren nicht auf dem Maßnahmenkatalog stadtplanerischer Handlungskonzepte. Stattdessen orientieren sie sich stärker an den Alltagsbedürfnissen sozialer Gruppen und können und müssen an die jeweiligen Situationen vor Ort angepasst werden.

Bei informellen, diskursiven Verfahren müssen die verwendeten Methoden von Fall zu Fall an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Zusätzlich stellt die zunehmende Aufmerksamkeit und die Öffnung der Diskurse hin zu informeller Bürgerbeteiligung eine Herausforderung an die Praxis dar.

Allerdings empfielt sich auch bei formeller Beteiligung ein Methoden-Mix aus den gesetzlich vorgeschriebenen Methoden und den üblicherweise in informellen Verfahren genutzen Methoden.

Externer Link

Weitere Informationen zu diesen Methoden finden Sie unter anderem hier auf diesem Portal.

Digitale Beteiligung

Digitale Beteiligung oder e-Partizipation spielt auch im Themenfeld der Stadtentwicklung eine Rolle. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs im Mai 2017 ist die zusätzliche Nutzung des Internets für die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung verbindlich (§ 4a Absatz 4 BauGB). Abgesehen von der zusätzlichen Nutzung des Internets in der Bauleitplanung werden digitale Mittel in unterschiedlicher Qualität, Quantität und unterschiedlichen Kontexten eingesetzt.Digitale Plattformen können eine Ergänzung zu weiteren Methoden der Beteiligung darstellen. Informelle Verfahren nutzen digitale Dialogformate häufig in Verzahnung mit anderen, offline stattfindenden Methoden.

Zum Beispiel können defekte Radwege online über sogenannte »Mängelmelder«  an die Verwaltung gemeldet werden. Im Rahmen von »Bürgerhaushalten« können Vorschläge zur Haushaltsplanung auf Online-Plattformen diskutiert und bewertet werden und auch an der Gestaltung von Leitlinien und Plänen können sich Bürger/innen im Internet beteiligen. Diese Angebote gehen über eine bloße Information hinaus, denn sie erlauben und erfordern ihre aktive Teilnahme in Form von Kommentaren, Beiträgen, Ideen und Bewertungen und sind vor allem Medien der Konsultation.