Bürgerhaushalte in Deutschland

Im Netzwerk »Kommunen der Zukunft« (1998-2002) und im Pilotprojekt »Kommunaler Bürgerhaushalt« in Nordrhein-Westfalen (2000-2004) wurde die Idee des Bürgerhaushalts in Deutschland zum ersten Mal in die Praxis umgesetzt. Die Pilotkommunen waren Klein- und Mittelstädte. Der erste Bürgerhaushalt entstand 1998 in der Schwarzwaldgemeinde Mönchweiler. Wie bei anderen deutschen Bürgerhaushalten wurde nicht Porto Alegres sozialpolitischer Ansatz der Quartiersentwicklung sondern das Modell der neuseeländischen Stadt Christchurch zum Vorbild genommen. Es ist auf die Modernisierung vorhandener politisch-administrativer Prozesse unter konsequenter Einbeziehung der Bürger/innen ausgerichtet (Stichwort »Bürgerkommune«).

Mit Berlin-Lichtenberg entwickelte 2005 der erste Großstadt-Bezirk (ca. 260.000 Einwohner/innen) in kooperativer Weise mit der Zivilgesellschaft ein Konzept für einen Bürgerhaushalt. Mittlerweile haben auch andere deutsche Großstädte Bürgerhaushalte durchgeführt. Das Internetportal buergerhaushalt.org gibt in seinem »6. Statusbericht Bürgerhaushalt« von 2013 insgesamt 96 aktive Bürgerhaushalte in Deutschland an.

In Deutschland wird mit Bürgerhaushalten grundsätzlich eine Form der unverbindlichen Bürgerbeteiligung praktiziert. Bürger/innen haben die Möglichkeit, ihre Vorschläge und Anmerkungen einzubringen. Allerdings besteht für die kommunalen Entscheidungsträger/innen keine Verpflichtung, diese auch zwingend umzusetzen. Die unterschiedlichen Verfahren in Deutschland werden deshalb unter der Formel »Konsultation öffentlicher Finanzen« zusammengefasst. Die Gemeindevertreter/innen können sich zwar selbst verpflichten, die Ergebnisse zu achten, aber ein rechtlich einklagbarer Anspruch vonseiten der Bürger/innen besteht nicht.

Wichtig

Egal welches Maß an Verbindlichkeit mit einem Bürgerhaushalt verbunden sein sollte – wichtig ist, dass dies vorher klar kommuniziert wird. So wird keine Enttäuschung oder Frustration verursacht. Politik und Verwaltung sollten Bürger/innen darüber informieren, welche Beteiligungs- und Entscheidungsrechte ihnen mit dem jeweiligen Bürgerhaushalt eingeräumt werden. Nur wenn allen Seiten – Bürgerschaft, Verwaltung, Politik – die Spielregeln des Bürgerhaushaltes kennen und akzeptieren, kann er zu einem Erfolg werden.