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Als Reaktion auf die Atomkatastrophe in Fukushima beschloss die Bundesregierung 2011 den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 und die gleichzeitige Beschleunigung der Energiewende, weg von fossilen Energieträgern, hin zu erneuerbaren Energiequellen. Mit diesem Vorhaben ist ein enormer finanzieller, planerischer und logistischer Aufwand verbunden. Daher lassen sich die Herausforderungen der Energiewende nur mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bewältigen. Gleichzeitig bietet das Vorhaben die Möglichkeit, neue energiewirtschaftliche Modelle zu verwirklichen, an denen Bürgerinnen und Bürger selbst teilhaben können.
Bürgerbeteiligung beim Netzausbau
Der Energiebedarf der Bundesrepublik, der bisher hauptsächlich über atomare und fossile Energiequellen gespeist wurde, muss auch in Zukunft gedeckt werden. Dazu wird verstärkt in Windenergie investiert, deren Erzeugung vor allem im Norddeutschland wirtschaftlich ist. Um aber den z.B. in Schleswig-Holstein erzeugten Strom zu Endverbraucher/innen in den Süden zu transportieren, werden zahlreiche zusätzliche Höchstspannungstrassen benötigt. Dieser groß angelegte Ausbau der Übertragungsnetze ist mit erheblichen Eingriffen in Landschaften, Lebenswelten und Ökosysteme verbunden.
Die besondere Notwendigkeit, die Bevölkerung an diesen Ausbauprojekten zu beteiligen, hat der Gesetzgeber im sogenannten Planfeststellungsverfahren (nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz) berücksichtigt. Dieses Verfahren sieht vor, dass »Träger öffentlicher Belange« sowie die Bevölkerung die Chance erhalten, die für den Bau einer Stromtrasse entwickelten Planungsunterlagen zu sichten und dazu Stellung zu beziehen. Zu diesem Zweck werden die Unterlagen in den betroffenen Gemeinden für vier Wochen öffentlich in Ämtern und Behörden ausgelegt. Jeder kann daraufhin schriftlich Bedenken gegenüber den Plänen äußern. Die Vorhabenträger, also der zuständige Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur, wägen anschließend die eingereichten Einwendungen ab und beschließen über entsprechende Anpassungen der Planung.
Bestimmte Rahmenbedingungen – der Trassenverlauf sowie die Standorte der Strommasten – werden durch die vorherige Raumordnungsplanung festgelegt und stehen somit zum Zeitpunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung bereits nicht mehr zur Debatte. Dies führt häufig zu Missverständnissen unter den Beteiligten und zu Frust auf beiden Seiten.
Über den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsrahmen hinaus bemühen sich die Vorhabenträger – z.B. in Form Runder Tische und Bürgerdialoge – durchaus darum, eine möglichst frühzeitige und umfassende Information und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gebieten zu erreichen. Auf diesen Veranstaltungen häufig angesprochenene Themen reichen von Fragen nach der konkreten technischen Umsetzung bis zu Befürchtungen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen z.B. durch elektromagnetische Felder.
Weitere Informationen zum Thema bieten folgende Websites:
Video: »Fünf Schritte zum Netzausbau«, Quelle: Bundesnetzagentur