In modernen Wissensgesellschaften kommt der Wissenschaft eine tragende Rolle dabei zu, gegenwärtige Entwicklungen einzuordnen, zu analysieren und zu erklären. Gesellschaftliches Wissen ist allerdings ebenso unverzichtbar, um komplexe Herausforderungen – insbesondere bei der umfassenden Transformation zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Gesellschaft – zu verstehen und anzugehen. Wie dieser Wandel gelingen kann, bleibt auch im Jahr 2023 Thema des Förderprogramms »Citizen Science« der Hans Sauer Stiftung. Das Programm unterstützt insgesamt fünf Vorhaben mit jeweils 20.000 Euro. Die Projekte sollen die Rolle der Gesellschaft und die Auswirkungen auf die Gesellschaft beim Übergang zu mehr sozial-ökologischer Nachhaltigkeit erforschen. Im Fokus steht die Frage nach dem »Wie«, nach gesellschaftlichen Praktiken und zentralen Erfolgsfaktoren für einen gesellschaftlichen Wandel. Die Vorhaben verfolgen entweder überwiegend einen Citizen-Science-Ansatz oder planen Projektphasen in einem Citizen-Science-Modus. Nach einem telefonischen Beratungsgespräch kann der Antrag auf Förderung laufend bis zum 17. September 2023 gestellt werden. Antragsberechtigt sind neben Körperschaften des öffentlichen Rechts aus dem Wissenschaftsbereich auch gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen.
Beteiligung in Schule und Kindergarten
Die demokratische Beteiligung von Eltern und Kindern gehört in Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten oder anderen pädagogischen Einrichtungen zum Alltag. Alle genannten Institutionen sind deshalb für Kinder, Eltern und Lehrer/innen immer auch ein Lern- und Praxisfeld für Demokratie und demokratisches Handeln.
Die sog. Elternvertretungen in Grundschulen und weiterführenden Schulen werden je nach Bundesland auch Elternbeirat, Elternrat, Elternausschuss, Elternkuratorium oder Elternpflegschaft genannt. Der Bundeselternrat ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in Deutschland. Die Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Aufgrund der Bildungshoheit der Bundesländer sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundesländern uneinheitlich geregelt. Jedoch gibt es bundesweit ähnliche Strukturen und Ziele. Grundsätzlich gilt: Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.
Partizipation ist auch das Wesen der Schülervertretung, die mit verschiedenen Beteiligungsrechten im Schulrecht verankert ist. Schülerinnen und Schüler arbeiten nicht nur in den Mitwirkungsmöglichkeiten der jeweiligen Schule, sondern sind auch in Landesvertretungen organisiert. Die Bundesschülervertretung ist mittlerweile in die Bundesschülerkonferenz, die wiederum aktuell grundlegend umstrukturiert wird.
Neben der gesetzlich vorgeschrieben Elternbeteiligung binden manche Schulen, zum Teil in Kooperation mit den Kommunen, Schülerinnen und Schüler auch über sog. Kinder-, Jugend- oder Schulparlamente in demokratische Prozesse in Schule und Gemeinwesen ein.
Auch in Kindergärten und Kindertagesstätten ist die Elternvertretung gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahlen zum Elternbeirat der Kindertagesstätten werden in den Landesausführungsgesetzen der Bundesländer zum Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich geregelt.
- Koop, Alexander: Der Schülerhaushalt – Ein Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung in Schulen und Kommunen (5/2014), pdf
- Tramm, Jürgen: Die Modellschulen für Partizipation und Demokratie in Rheinland-Pfalz (5/2014), pdf
- Abendschön, Simone: Kinder und Politik? Ergebnisse einer Studie zum Demokratielernen (8/2012), pdf
- Regner, Michael / Schubert-Suffrian, Franziska: Partizipation und Demokratie in Kindertagesstätten (8/2012), pdf
- Zwiener, Susanne: Kinder mischen mit – Das Kinderparlament in Hilden (4/2011), pdf
- Hansen, Rüdiger / Knauer, Raingard: Was Kitas brauchen, um Kinderstuben der Demokratie zu werden (21/2008), pdf