Viele Ansätze, die die Beteiligung Jugendlicher an bestimmten Entscheidungen innerhalb formeller Strukturen zum Ziel haben, fristen nach Angaben einer aktuellen Studie ein Mauerblümchendasein im Alltag der Erziehungshilfen. Eine Ausnahme stellt das Konzept SoLiG – Soziales Lernen in der Gruppe dar. SoLiG ist ein partizipatives Bildungskonzept, das sich zum Ziel gesetzt hat, benachteiligte junge Menschen zu befähigen, ihren Anspruch auf ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben in unserer demokratischen Gesellschaft zu realisieren und ein produktiver Bestandteil dieser Gesellschaft zu sein. Fachpolitisch knüpft SoLiG an die Diskussion um bzw. die Umsetzung von Kinderrechten sowie die derzeit auf allen Politikebenen geführte Bildungsdiskussion an. Thomas Köck, im Christophorus Jugendwerk Oberrimsingen zuständig für die Qualitätsentwicklung und Projektplanung, stellt in seinem Gastbeitrag das dort entwickelte und seit 2006 in allen Wohngruppen umgesetzte Konzept vor. Erste Erfahrungen zeigen: durch SoLiG können positive Effekte bei den individuell und sozial benachteiligten Jugendlichen hinsichtlich Bildung, lebenspraktischer Kompetenzen und Selbstwertgefühl erreicht werden.<link fileadmin pdf gastbeitrag_koeck_090213.pdf>
Beteiligung in Schule und Kindergarten
Die demokratische Beteiligung von Eltern und Kindern gehört in Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten oder anderen pädagogischen Einrichtungen zum Alltag. Alle genannten Institutionen sind deshalb für Kinder, Eltern und Lehrer/innen immer auch ein Lern- und Praxisfeld für Demokratie und demokratisches Handeln.
Die sog. Elternvertretungen in Grundschulen und weiterführenden Schulen werden je nach Bundesland auch Elternbeirat, Elternrat, Elternausschuss, Elternkuratorium oder Elternpflegschaft genannt. Der Bundeselternrat ist die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternvertretungen in Deutschland. Die Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Aufgrund der Bildungshoheit der Bundesländer sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundesländern uneinheitlich geregelt. Jedoch gibt es bundesweit ähnliche Strukturen und Ziele. Grundsätzlich gilt: Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen.
Partizipation ist auch das Wesen der Schülervertretung, die mit verschiedenen Beteiligungsrechten im Schulrecht verankert ist. Schülerinnen und Schüler arbeiten nicht nur in den Mitwirkungsmöglichkeiten der jeweiligen Schule, sondern sind auch in Landesvertretungen organisiert. Die Bundesschülervertretung ist mittlerweile in die Bundesschülerkonferenz, die wiederum aktuell grundlegend umstrukturiert wird.
Neben der gesetzlich vorgeschrieben Elternbeteiligung binden manche Schulen, zum Teil in Kooperation mit den Kommunen, Schülerinnen und Schüler auch über sog. Kinder-, Jugend- oder Schulparlamente in demokratische Prozesse in Schule und Gemeinwesen ein.
Auch in Kindergärten und Kindertagesstätten ist die Elternvertretung gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahlen zum Elternbeirat der Kindertagesstätten werden in den Landesausführungsgesetzen der Bundesländer zum Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich geregelt.
- Koop, Alexander: Der Schülerhaushalt – Ein Modell der Kinder- und Jugendbeteiligung in Schulen und Kommunen (5/2014), pdf
- Tramm, Jürgen: Die Modellschulen für Partizipation und Demokratie in Rheinland-Pfalz (5/2014), pdf
- Abendschön, Simone: Kinder und Politik? Ergebnisse einer Studie zum Demokratielernen (8/2012), pdf
- Regner, Michael / Schubert-Suffrian, Franziska: Partizipation und Demokratie in Kindertagesstätten (8/2012), pdf
- Zwiener, Susanne: Kinder mischen mit – Das Kinderparlament in Hilden (4/2011), pdf
- Hansen, Rüdiger / Knauer, Raingard: Was Kitas brauchen, um Kinderstuben der Demokratie zu werden (21/2008), pdf