Rheinland-Pfalz

Themenportal zur Engagementförderung

Wir tun was.

Zentraler Ansprechpartner zum Thema Engagementförderung ist in Rheinland-Pfalz die von der Staatskanzlei eingerichtete »Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung«. Die Leitstelle unterstützt und verbessert die aktive Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz bei der Gestaltung eines lebendigen Gemeinwesens. Die Leitstelle vernetzt und koordiniert die Programme der Landesregierung zur Förderung von Ehrenamt und Bürgerengagement und stärkt den Dialog mit und in der Zivilgesellschaft in Rheinland-Pfalz.
Die Website www.wir-tun-was.de enthält neben vielfältigen allgemeinen Hinweisen zu Ehrenamt, Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung in Rheinland-Pfalz Informationen zu den rheinland-pfälzischen Ehrenamtsbörsen und Freiwilligenagenturen.

Mit der Initiative »Ich bin dabei!« stehen die Kommunen im Vordergrund. Sie werden dabei unterstützt, das bestehende Engagement in Vereinen, Initiativen, Projekten, von Gruppen wie von Einzelnen durch eine systematische (Weiter-) Entwicklung von Strategien und Strukturen der kommunalen Engagementförderung zu fördern. Die Initiative möchte zudem vor allem ältere Menschen vor Ort motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren.

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Themenportal www.wir-tun-was.rlp.de

Initiative »Ich bin dabei!«

Maßnahmen zur Engagementförderung (Auswahl)

Nachweis und Anerkennung

Um Engagement wie auch Fort- und Weiterbildungen für Ehrenamtliche nachzuweisen, hat Rheinland-Pfalz einen Engagement- und Kompetenznachweis entwickelt. Dieser Nachweis dokumentiert und zertifiziert ehrenamtliches Engagement und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit.

Der Landesjugendring bietet außerdem ein »Beiblatt zum Zeugnis«.

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Brückenpreis des Landes Rheinland-Pfalz

Mit dem Brückenpreis zeichnet das Land Rheinland-Pfalz Projekte und Organisationen aus, die mit ihrem Engagement das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung, die Begegnung und den Dialog von Jung und Alt, das Zusammenleben mit unseren europäischen Nachbarn sowie die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache und Hautfarbe fördern.

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Regelung zur Freistellung

Das » Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit« enthält die Regelung für Ehrenamtliche, dass bis zu 12 Tage Sonderurlaub pro Jahr. Ein Anspruch auf Lohn, Gehalt oder Ausbildungsvergütung besteht nicht, jedoch gewährt das Land für jeden vollen Sonderurlaubstag einen Ausgleichsbetrag bis zu 70 Euro.

Weitere Informationen

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Versicherungsschutz

Das Land hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.