Hamburg
Themenportale zur Engagementförderung
Freiwilliges Engagement in Hamburg
In der Rubrik »Freiwilliges Engagement« auf dem Hamburger Stadtportal bietet die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration aktuelle und umfangreiche Informationen über Aktionen, zahlreiche Praxistipps und Kontakte rund um das bürgerschaftliche Engagement in Hamburg. Vorgestellt werden ausserdem beispielhaftes Engagement, verschiedenen Vernetzungsstrukturen und Unterstützungsangebote.
Netzwerk Aktivoli
Das AKTIVOLI-Netzwerk ist der Verbund zur Förderung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Hamburg. Im Netzwerk koordinieren Akteure aus unterschiedlichen Engagementfeldern gemeinsame Aktivitäten zur Information, Beratung, vermittlung, Qualifizierung und Öffentlichkeitsarbeit im Freiwilligenbereich. Jährlich wird eine Freiwilligenbörse als landesweite Veranstaltung durchgeführt.
Engagementstrategie
Hamburg war das erste Bundesland, das bereits im Jahr 2014 eine eigene Engagementstrategie formuliert hat. Im Dezember 2019 wurde vom Hamburger Senat eine weiterentwickelte Strategie zur Förderung des freiwilligen Engagements in Hamburg vorlegt. Die Strategie benennt acht zentrale Ziele, die aus den Bedarfen und Handlungsfeldern der freiwillig Engagierten resultieren und die durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren im Frühjahr 2019 ermittelt wurden.
Maßnahmen zur Engagementförderung (Auswahl)
Hamburger Engagement-Nachweis
Mit dem »Hamburger Engagement-Nachweis« können freiwillige Tätigkeiten bei anerkannten Organisationen bestätigt werden.
Regelung zur Freistellung
Regelung zur Freistellung für ehrenamtliches/freiwilliges Engagement: Bis zu 12 Tage Sonderurlaub können im Kalenderjahr, verteilt auf maximal drei Veranstaltungen, Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit gewährt werden. Inhaber/innen einer JULEICA (bundesweit einheitliche Jugendleiter/in-Card) können für die Zeit ihres Sonderurlaubs Verdienstausfallentschädigung beantragen.
Versicherungsschutz
Im Bereich Unfall- und Haftpflichtschutz für Ehrenamtliche hat das Land Sammelversicherungen abgeschlossen, die in Kraft treten, wenn keine eigene Verischerung vorhanden ist.