Bayern

Themenportale zur Engagementförderung

Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

Das Landesnetzwerk ist eine Servicestelle, in der Informationen gebündelt und weitergegeben werden. Das umfangreiche Internet-Portal informiert über Fortbildungs- und Beratungsangebote, Fachtagungen und andere Veranstaltungen. »Gute Beispiele« können über eine Datenbank recherchiert werden.
Das Landesnetzwerk richtet sich an Vereine, Verbände und Organisationen, an politische Entscheidungsträger wie an Multiplikatoren/innen im ehrenamtlichen Bereich.

Bürgerschaftliches Engagement - Bayrisches Sozialministerium

Das Bayrische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen stellt auf seiner Website die Grundzüge seiner Politik vor. Dort finden sich ausserdem Informationen über den landesweiten Aufbau von »Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement« in einem Modellprojekt, zur Ehrenamtsversicherung oder über das Freiwillige Soziale Jahr in Bayern.

Maßnahmen zur Engagementförderung (Auswahl)

Ehrenamtskarte

Freiwillig Engagierte, die sich mehr als 5 Stunden pro Woche für das Gemeinwohl bekommen, können die  Ehrenamtskarte bekommen. Die Bayrische Ehrenamtskarte als Instrument der Anerkennung kann bei verschiedenen Städten und Landkreisen beantragt werden.

Ehrenamtsnachweis

Der Ehrenamtsnachweis Bayern dokumentiert und würdigt das freiwilliges Engagement. Er entstand auf Initiative bayrischer Landesverbände mit Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums. Er kann für Engagement im  sozialen Bereich, Musik und Sport ausgestellt werden, weitere Träger und Themenfelder aus Kultur, Wirtschaft, Umweltarbeit etc. sind dazu eingeladen, den Ehrenamtsnachweis ebenfalls zu nutzen. Mit dem Ehrenamtsnachweis können engagierte Menschen ihre im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten dokumentieren lassen, um sie für die Berufswelt zu nutzen.

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Qualifizierung

Die Hochschul-Kooperation Ehrenamt (Drei Hochschulen und das Landesnetzwerk) bietet mit der Unterstützung des Bayerischen Sozialministeriums jährlich eine akademische Fort- und Weiterbildung »Professionelles Management von Ehrenamtlichen« an.

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Förderpreis

Der Bayrische Landtag würdigt mit dem Bürgerpreis (ehemals Bürgerkulturpreis) jährlich zum Tag des Ehrenamts das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder anderen Organisationen.

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Bayerischer Innovationspreis Ehrenamt

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Ehrenamt vergibt 2018 zum zweiten Mal den Innovationspreis Ehrenamt. Ausgezeichnet werden Einzelpersonen, Teams oder Organisationen, die innovative, gemeinwohlorientierte Ideen und Projekte in Bayern selbst planen und durchführen.
 

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Regelung zur Freistellung für ehrenamtliches/freiwilliges Engagement

Zum 1. April 2017 ist das neue Jugendarbeitfreistellungesetz in Kraft getreten. Ehrenamtliche Jugendleiter ab 16 Jahren haben Anspruch auf Freistellung. Mit der Neufassung ist diese nicht mehr nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen Freistellung gewährt werden.

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Versicherungsschutz

Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung hat der Freistaat Bayern Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.