Nordrhein-Westfalen

Themenportal zur Engagementförderung

Engagiert in NRW

Ein zentrales Internetportal bündelt die Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung des Engagements in Nordrhein-Westfalen. Es enthält mit Informationen zu Fördermöglichkeiten, Qualifizierungsangeboten sowie rechtlichen Hinweise zur ehrenamtlichen Tätigkeit konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote. Dargestellt werden auch Vernetzungsinitiativen wie das landesweite »Kommunennetzwerk: engagiert in NRW« sowie das »Netzwerk bürgerschaftliches Engagement NRW». Im Kontext des Engagementpreises NRW werden kontinuierlich vorbildliche »Engagement des Monats« vorgestellt.

Engagementstrategie

In einem zweijährigen Beteiligungsprozess wurde eine Engagementstrategie für NRW erarbeitet. Die Engagementstrategie umfasst vier Bausteine, die mit einer zusätzlichen Förderung von 24 Millionen Euro ab 2021 umgsetzt werden:

  • Die Einrichtung einer Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement.
  • Die Finanzierung eines Landesnetzwerkes für bürgerschaftliches Engagement.
  • Die Umsetzung eines Förderprogrammes zur Kleinstförderung »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«.
  • Die Förderung von Qualifizierungsangeboten für Engagierte.
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Mit der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement bietet das Land Engagierten, Vereinen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Verbänden Orientierung und Hilfestellung. Die Servicestelle ist per E-Mail und über eine Servicehotline erreichbar.

Maßnahmen zur Engagementförderung

Ehrenamtskarte

Freiwillig Engagierte, die sich mehr als 5 Stunden pro Woche für das Gemeinwohl bekommen, können eine Ehrenamtskarte »Ehrensache NRW« bekommen, die ihnen zahlreiche Vergünstigungen bringt. Diese Anerkennungsform soll landesweit in möglichst vielen Kommunen eingeführt werden und bietet auch Vergünstigungen über die eigene Kommune hinaus.

Engagementnachweis

Der Engagementnachweis NRW dokumentiert und würdigt das soziale Engagement. Er geht auf eine gemeinsame Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung, der Trägerorganisation des sozialen Ehrenamtes sowie der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände NRW zurück. Mit dem Landesnachweis können sozial engagierte Menschen ihre im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen und Fähigkeiten dokumentieren lassen, um sie für die Berufswelt zu nutzen.

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Regelung zur Freistellung

Für bestimmte Gruppen von ehrenamtlich Tätigen sind Sonderurlaubs- und Freistellungsregelungen vorgesehen. Zu diesen Gruppen zählen unter anderem Engagierte in der Kinder- und Jugendhilfe, Freiwillige im Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Trägerinnen und Träger kommunaler Mandate sowie Personen, die ein Schöffenamt ausüben.

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Versicherungsschutz

Das Land hat Rahmenverträge zum Schutz der Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Unfall- und Haftpflichtschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind.