Petitionen

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Das Einreichen einer (elektronischen) Petition ist für alle Bürgerinnen und Bürger ein demokratisches Grundrecht. Petitionen richten sich in der Regel an die Petitionsausschüsse der Parlamente. Daneben gibt es die Möglichkeit, im Internet rechtlich unverbindliche Petitionen zu starten.

Seit 2008 können Bürgerinnen und Bürger online Petitionen an den zuständigen Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einreichen. Damit hat sich der früher als »Kummerkasten der Nation« titulierte Ausschuss zu einem öffentlichen Forum gewandelt, indem sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen von und mit politischen Entscheidungen transparent widerspiegelt.

Der Petitionsausschuss hat im Rahmen der zahlreichen Bundestags-Ausschüsse eine Sonderstellung inne: er ist neben dem Europaausschuss ein sog. Querschnittsausschuss, d.h. die Mitglieder müssen sich – im Gegensatz zu den Fachausschüssen, die in der Regel einem Ministerium inhaltlich klar zugeordnet sind – mit allen Fragen befassen, die das Gremium erreichen.

Petitionen behandeln hauptsächlich individuelle Anliegen und Problemlagen. Gleichwohl gibt es daneben eine wachsende Zahl von sog. Massen- und Sammelpetitionen, die allgemeinpolitische Relevanz besitzen.

Im Jahr 2016 haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nach eigenen Angaben 11.236 Eingaben erreicht. Das sind 1.901 weniger als im Jahr davor. Der anfängliche Aufschwung nach der Installation der Online-Plattform 2008 scheint gestoppt. Diese rückläufige Zahl eingereichter Petitionen ist aber nicht durch gesunkenes Interesse der Bürger/innen an politischer Beteiligung und Teilhabe zu erklären, sondern viel mehr durch die steigende Anzahl privater Petitionsplattformen mit geringerer Zugangsschwelle.

Mit mehr als 2 Mio. registrierten Nutzer/innen ist die Internetseite des Petitionsausschusses aber weiterhin das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages. Zu den 633 im Internet veröffentlichten Petitionen im Jahr 2016 wurden über 222.000 elektronische Mitzeichnungen registriert. Nimmt man noch die Unterstützer/innen per Post und Fax hinzu, erhöht sich diese Zahl um ein Vielfaches.

Der Deutsche Bundestag unterscheidet zwischen Einzelpetitionen und Öffentlichen Petitionen. Öffentliche Petitionen können von den Bürger/innen einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen elektronischen Formulars an den Petitionsausschuss gesendet werden. Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. Die Mitzeichnungsfrist, in der weitere Personen die öffentliche Petition mitzeichnen oder Diskussionsbeiträge abgeben können, beträgt sechs Wochen.

Petitionsausschüsse und Bürgerbeauftragte der Bundesländer

Auch die Landtage und Bürgerschaften der Bundesländer verfügen über Petitionsausschüsse. Fast alle Bundesländer haben zudem den elektronischen Einreichungsweg für Petitionen eingeführt. Einige Bundesländer verfügen zusätzlich über einen parlamentarischen Bürgerbeauftragten.