Lobbyregister – Interessenvertretung auf EU-Ebene

Die Europäischen Institutionen stehen in einem ständigen Austausch mit Vertreter/innen von NGOs, Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbänden, Denkfabriken, Bürgergruppen etc. Um die Einflussnahme der mehr als 20.000 Brüsseler Lobbyist/innen auf die Entscheidungsfindung der EU zu verdeutlichen und unrechtmäßigen oder bevorzugten Zugang zu Institutionen der EU zu unterbinden, wurde 2011 ein Transparenzregister eingerichtet. Es enthält eine Liste von registrierten Organisationen, die sich zu einem transparenten und ethischen Umgang mit Mitgliedern von EU-Parlament und Kommission verpflichten.

Das Register hat freiwilligen Charakter. Einige wichtige Akteure sind bisher nicht vertreten. Da zudem keine empfindlichen Sanktionsmöglichkeiten bestehen, fehlen auch bei bereits registrierten Firmen und Organisationen oftmals vollständige und aktuelle Angaben über ihre Aktivitäten. Bei 5.032 Überprüfungen der Angaben im Transparenzregister waren laut EU-Kommission im Jahr 2016 in 2771 Fällen Nachbesserungen wegen inkorrekter oder falscher Angaben nötig.

Nichtsdestotrotz bildet das Transparenzregister mit etwa 11.350 Einträgen (Stand Juli 2017) einen der zentralen Orte, an dem sich Bürger/innen über den »Lobbydschungel Brüssel« informieren können. Bereits 2013 waren laut Angaben der EU-Kommission zwischen 60 und 75 Prozent aller Interessenvertreter mit Sitz in Brüssel erfasst - und die Anzahl der Registrierungen steigt weiter.

Dies könnte unter anderem an einigen verschärften Regelungen liegen: Seit März 2016 ist eine Registrierung Voraussetzung, um sich mit Kommissionsmitgliedern treffen zu können. Zudem müssen sich Einzelpersonen und Organisationen registrieren, um freien Zugang zu den Gebäuden des EU-Parlaments zu erhalten und um als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen zu werden. Möglichkeiten dies zu umgehen gibt es trotzdem. Beispielsweise können Lobby-Akteure auf Einladung eines Abgeordneten das Parlamentsgebäude betreten.

Im April 2014 forderte das EU-Parlament die Kommission erneut mit großer Mehrheit auf, spätestens Ende 2016 einen Gesetzesvorschlag für ein verbindliches Lobbyistenregister vorzulegen. Ende 2016 hat die Kommission im Rahmen der »Transparenzinitiative« eine neue »Interinstitutionelle Vereinbarung« vorgeschlagen: EU-Kommissare und ihre Kabinette, sowie Parlamentsmitglieder sollen sich verpflichten, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Die Überprüfung der Angaben im Register soll zudem ausgebaut und verbessert und weitere Sanktionen eingeführt werden. Der Vorschlag wird im Laufe des Jahres 2017 in EU-Parlament und Ministerrat diskutiert. Allerdings sieht die Vereinbarung immer noch keine rechtliche Verbindlichkeit vor.