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Bürgerbeteiligung in Bund & Land

Zur Idee der aktiven Bürgergesellschaft gehört die Mitgestaltung von politischen Entscheidungsprozessen durch die Bürger/innen. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt (Artikel 20,2).

Alle vier Jahre sind die Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des Bundestages aufgerufen. Die Landtage werden alle fünf Jahre gewählt.

Anders als auf Bundesebene haben Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern die Möglichkeit, auf Landesebene Abstimmungen über Sachthemen herbeizuführen.

In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Auch die jeweiligen Landesverfassungen räumen das Petitionsrecht ein.

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Ansprechpartner

Ulrich Rüttgers

ruettgers@mitarbeit.de