Hinweise zu Freiwilligendiensten

Seite 1: Was ist ein Freiwilligendienst?

Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz einer Person in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen zwischen einigen Wochen und einem ganzen Jahr oder mehr. In der Regel wird dieser Einsatz ganztägig geleistet und bei längeren Freiwilligendiensten durch Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung abgesichert. Langzeitfreiwillgendienste sind immer auch mit Bildungsseminaren verbunden.

Neben Langzeitfreiwilligendiensten gibt es aber auch Kurzzeitfreiwilligendienste von wenigen Wochen. Dies sind zum Beispiel Workcamps, bei denen junge Leute aus verschiedenen Ländern zusammen als Gruppe leben und in einem gemeinnützigen Projekt im sozialen oder ökologischen Bereich arbeiten.

Ein Freiwilligendienst unterscheidet sich im Selbstverständnis als Bildungs- und Orientierungszeit und in der klaren, häufig sogar gesetzlich vorgeschriebenen Regelung von anderen Formen des bürgerschaftlichen Engagements oder einer ehrenamtlichern Mitarbeit.

Achtung

Falls Sie einen Freiwilligendienst machen wollen, sollten Sie sich frühzeitig erkundigen. In diesem Kapitel finden Sie Hinweise, wie Sie weiter recherchieren können.

Falls Sie einen Freiwilligendienst machen wollen, sollten Sie sich frühzeitig erkundigen. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie weiter recherchieren können.

In Deutschland wird der Jugendfreiwilligendienst vor allem durch das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) geregelt. Im Rahmen dieses Gesetzes können Jugendliche nach der Beendigung der Schule, aber vor der Vollendung des 27. Lebensjahres einen 6- bis 18-monatigen Freiwilligendienst im sozialen und ökologischen Bereich im Inland und Ausland leisten. Hinzu kommen besondere Regelungen für den Bundesfreiwilligendienst oder Auslandsfreiwilligendienste wie beispielsweise »weltwärts« oder »kulturweit«.

Vielfalt der Freiwilligendienste

Je nach Einsatzfeld und Zielgruppe gibt es unterschiedliche Freiwilligendienste, die in der Regel von mehreren Trägern umgesetzt werden. So gibt es eine Reihe von spezifischen Freiwilligendiensten, die auch unter verschiedenen Namen geführt werden.

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Einen Überblick und weiterführende Informationen über diese Möglichkeit bieten folgende Internetportale (Auswahl):

Seite 2: Freiwilligendienste im Inland

BFD, FSJ und andere Freiwilligendienste im Inland

Die Fülle von Freiwilligendiensten ist für Interessierte fast unüberschaubar. Je nach Ausrichtung eines Freiwilligendienstes sind unterschiedliche Organisationen zuständig. Wir stellen hier wichtige Freiwilligendienste - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - vor und zeigen, wo weiter recherhiert werden kann.

Bundesfreiwilligendienst

Seit Sommer 2011 wird in Deutschland der Bundesfreiwilligendienst umgesetzt. Dieser neue Freiwilligendienst wurde geschaffen, nachdem die Bundeswehrpflicht und damit auch der Zivildienst im Jahre 2011 ausgesetzt wurde. Viele Organisationen sind dabei, für diese neue Freiwilligendienstform Regelungen und Einsatzstellen zu schaffen. Der Bundesfreiwilligendienst ist ohne Altersbegrenzung offen für alle Bürgerinnen und Bürger.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist eine Möglichkeit für Jugendliche, in der Regel nach Beendigung der Schule, sich ein Jahr lang in einer gemeinnützigen Einrichtung zu engagieren.
Im Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr haben sich bundeszentralen Trägerverbände zusammengeschlossen. Mit einer eigenen Website bietet der Bundesarbeitskreis vielfältige Informationen rund um das FSJ.

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) handelt es sich um ein einjähriges Engagement in einer gemeinnützigen Einrichtung oder Organisation im Umwelt- und Naturschutzbereich. Wer sich für ein FÖJ interessiert, sollte sich an das zuständige Stadtjugendamt oder Kreisjugendamt wenden. Das hat eine Broschüre mit Informationen zu Trägern des FÖJ veröffentlicht

Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur

Mit dem FSJ Kultur ist es möglich, ein freiwilliges Jahr in einer kulturellen Einrichtung zu leisten. Bundeszentraler Träger für diesen Freiwilligendienst ist die BKJ, die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V.

Freiwilliges Soziales Jahr in der Schule

Der schulbezogene Freiwilligendienst wird in immer mehr Bundesländern angeboten. In diesem FSJ engagieren sich die Freiwilligen in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern innerhalb einer Schule.

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Einige Beispiele für ein FSJ Schule:

Freiwilliges Soziales Jahr in der Politik

Das »Freiwillige Jahr im politischen Leben/ in der Demokratie« bietet die Möglichkeit, Strukturen, Aufgaben und Arbeitsabläufe in politisch relevanten Institutionen kennen zu lernen. So können Politik und politische Prozesse besser verstanden und das Gemeinwesen aktiv mitgestaltet werden. Das FSJ Politik/Demokratie findet in Trägerschaft der ijgd statt und wird in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Berlin und Brandenburg durchgeführt.

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Freiwilliges Jahr Beteiligung

Das Freiwillige Jahr der Beteiliung verfolgt das Ziel, Bildungsarbeit neuzugestalten und die Interessen von Jugendlichen zu stärken. Das Jahr findet in einer Schule oder einer gemeinnützigen Organisation statt. Im Vordergrund steht dabei immer das Anliegen, Projektideen umsetzen zu können, eigene Wünsche an Bildung, Schule und eine demokratische Gesellschaft einzubringen und das Umfeld aktiv mitzugestalten.

Freiwilliges Soziales Jahr im Sport

Das FSJ im Sport ist als ein Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen. Es kann sowohl als Bundesfreiwilligendienst wie auch als Internationaler Freiwilligendienst durchgeführt werden.  Angeboten und durchgeführt wird diese Möglichkeit von der Deutschen Sportjugend.

Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege (FJD)

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, ein Freiwilliges Jahr in der Denkmalpflege abzuleisten. Einsatzstellen können Architektur- und Planungsbüros, Restaurierungswerkstätten, Denkmalpflegebehörden, Vereine oder Museen sein. Das FJD bietet theoretische und praktische Einblicke in die Bereich von Denkmalpflege oder Gartendenkmalpflege.

Seite 3: Freiwilligendienste im Ausland

Freiwilligendienste im Ausland

Europäischer Freiwilligendienst

Im Europäischen Freiwilligendienst können sich junge Leute in gemeinnützigen Einrichtungen im Ausland engagieren. Informationen dazu bietet die Deuschte Agentur »Jugend für Europa«.

Weltwärts

»Weltwärts« ist ein entwicklungspolitischer Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit »weltwärts« können junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren für 6 bis 24 Monate einen Freiwilligendienst in Entwicklungsländern leisten.

Kulturweit

Mit »kulturweit« bietet das Auswärtige Amts in Kooperation mit der Deutschen UNESCO-Kommission e.V. einen eigenen Freiwilligendienst an. »kulturweit« ermöglicht jungen Menschen einen Freiwilligendienst in Partnerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.

Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD)

Der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist ein Freiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der es jungen Menschen ermöglicht, einen freiwilligen Dienst im Ausland zu leisten und dadurch interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in einer anderen Kultur zu sammeln.

UN Volunteers

Das Freiwilligenprogramm der UN, dessen Sekretariat in Bonn sitzt, vermittelt berufserfahrene Expertinnen und Experten für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit.

Seite 4: Allgemeine Regelungen und Förderbedingungen

Die Freiwilligendienste verändern sich in den letzten Jahren immer wieder. Politische Entwicklungen wie beispielsweise die Auflösung des Zivildienstes, sich verändernde gesetzliche Regelungen, Programmänderungen machen die Vielfalt der Freiwilligendienste teilweise schwer durchschaubar.

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An der Absicherung wie auch der Weiterentwicklung von Freiwilligendiensten arbeitet im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement BBE eine eigene Arbeitsgruppe Freiwilligendienste.

Zeitliche Regelungen

Die Dauer des Jugendfreiwilligendienstes im Inland wird in der Regel für die Dauer von 12 Monaten geleistet. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate. Der Dienst kann bis zu Gesamtdauer von 18 Monaten und in Ausnahmefällen im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts von 24 Monate verlängert werden. Ein Freiwilligendienst kann auch in mehreren mindestens 3-monatigen Abschnitten geleistet werden.

Es besteht auch die Möglichkeit einen kombinierten 18-monatigen Jugendfreiwilligendienst im Inland und Ausland zu leisten. Die Einsatzabschnitte müssen hier mindestens 3 Monate dauern. Dabei darf der Auslandsdienst 12 Monate nicht überschreiten. Auch hier wird in Ausnahmefällen eine Verlängerung auf 24 Monate vorgesehen. Die Dauer der Jugendfreiwilligendiensten, die ausschließlich im Ausland geleistet werden, beträgt mindestens 5 Wochen und höchstens 12 Monate.

Träger und Einsatzstellen

Es gibt unterschiedliche Träger für einen Freiwilligendienst. Sie sind verantwortlich für die rechtmäßige Durchführung des Freiwilligendienstes und müssen insbesondere die pädagogische Begleitung sicherstellen.
Jeder Träger wählt geeignete Einsatzstellen aus. Der Träger führt auch das Bewerbungsverfahren durch.

Einsatzstellen müssen also immer eine Trägerorganisation haben oder finden, um einen Freiwilligendienst anzubieten.

Die Aufgabe des Trägers besteht im Grunde darin, zwischen den Beweggründen und Interessen der Freiwilligen und den Interessen und Anforderungen der Einsatzstellen zu vermitteln. Um das sicher zu stellen, werden Vereinbarungen zwischen dem Träger, der Einsatzstelle und den Freiwilligen geschlossen.

Um die pädagogische Begleitung sicherzustellen, muss der Träger eine zentrale Stelle mit ausgebildetem pädagogischem oder sozialpädagogischem Personal einrichten. Er ist gehalten, wenigstens eine pädagogische Vollzeitkraft pro 40 Teilnehmer zur Verfügung zu haben. vorzuhalten. Die zentralen Stellen müssen die individuelle Betreuung der Freiwilligen übernehmen und sich um die Organisation und Durchführung der Seminare kümmern.

Träger eines FSJ werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde des Bundeslandes zugelassen, in dessen Gebiet Einsatzstellen eingerichtet sind. Will ein Träger in mehreren Bundesländern Einsatzstellen einrichten, muss er sich um Zulassung in allen betroffenen Bundesländern bemühen.

In der Regel werden als Träger juristischen Personen zugelassen, die geeignete Einsatzplätze in gemeinwohlorientierten Einrichtungen betreuen. Die Zulassungsbehörde überprüft, ob der Träger die Gewähr für die rechtmäßige Durchführung des Freiwilligendienstes bietet.

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Einige Internetportale mit Informationen für Träger und Einsatzstellen: